Ein 28-jähriger Lehrling wurde in einem Zug von der Polizei kontrolliert. Dabei kam jede Menge Falschgeld zum Vorschein. Am Montag wurde die Sache vor Gericht verhandelt.
Nicht schlecht dürften Polizeibeamte gestaunt haben, als sie Anfang Februar bei einer Zugkontrolle in der Geldbörse des Vorarlbergers 21 gefälschte 500-Euro-Scheine herausfischten. Die Falsifikate waren zwar mit chinesischen Schriftzeichen versehen, die übersetzt „Spielgeld“ beziehungsweise „Muster“ bedeuten. Trotzdem wurde der junge Bursche angezeigt.
Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren
In der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch musste sich der bislang Unbescholtene wegen Herstellung und Besitz von Falschgeld und dessen in Umlaufbringens verantworten. Ein Delikt, für das der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorsieht. Auf Frage von Richter Dietmar Nußbaumer, was es mit den Geldscheinen auf sich hat, antwortet der 28-Jährige prompt: „Ich wollte, dass mein Portemonnaie etwas breiter aussieht, wenn ich mit meinen Kumpels weggehe.“
Gefunden habe er die Scheine in der Küchenschublade bei sich zuhause. Wer diese dorthin verfrachtet hat, wisse er nicht. Stattdessen schwört er, nicht gewusst zu haben, dass das Mitführen von Spielgeld strafbar sei. Auf Nachfrage, ob der Angeklagte denn Vorkehrungen getroffen habe, um die Falsifikate von den echten Geldscheinen zu unterscheiden, zumal die Polizei damals auch echte Scheine im Portemonnaie sichergestellt hatte, entgegnet dieser: „Nein, es war gar keine Verwechslung möglich.“
Ich wollte, dass mein Portemonnaie etwas breiter aussieht, wenn ich mit meinen Kumpels weggehe.
Angeklagter vor Gericht
Rechtskräftiges Urteil
Anderes ergeht aus dem Gutachten der Nationalbank. Die Fälschungen seien sehr wohl zur Täuschung geeignet, heißt es darin. Da der Angeklagte den Polizeibeamten im Zug anstandslos alles aushändigte und er zudem unbescholten ist, spricht ihn der Richter von den Vorwürfen rechtskräftig frei. Einen gut gemeinten Rat gibt der Vorsitzende ihm dennoch mit: „Merken Sie sich: Spielgeld hat nur am Spielplatz was zu suchen, nicht in der Geldbörse oder sonst wo.“
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