Der Rechnungshof hat seinen Bericht „Ambulante Versorgung in Kärnten“ veröffentlicht. Leider wurden die Maßnahmen zur Entlastung der Spitalsambulanzen wie die telefonische Gesundheitsberatung 1450 als auch hausärztliche Bereitschaftsdienste in Kärnten wenig in Anspruch genommen.
Gestiegen sind hingegen Kontakte in Spitalsambulanzen aber auch auch bei Vertragsärzten im niedergelassenen Bereich. Hier weist der Rechnungshof auf die verbesserungswürdige Datenlage hin, etwa bei der Dokumentation von Diagnosen. Denn nach wie vor ist ein umfassender Vergleich zwischen Leistungen, die in Spitalsambulanzen erbracht werden und jenen im niedergelassenen Bereich nicht möglich.
Die Hälfte der Fälle in Ambulanzen nicht dringlich
Aufgabe von Ambulanzen öffentlicher Krankenanstalten ist die Erstversorgung in Akutfällen. Laut der Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft (Kabeg) kommen leider zu viele Patienten in die Ambulanzen, die zumindest teilweise auch im niedergelassenen Bereich behandelt werden könnten. Mindesten 50 Prozent der in Erstversorgungs-Ambulanzen behandelten Fälle seiten laut Kabeg nicht dringlich.
1450 wird in Kärnten weniger gewählt
Die Gesundheitsberatung 1450 zielt ja - wie mehrmals berichtet - auch auf eine Entlastung der Spitalsambulanzen ab. Bis zu 46 Prozent der Anrufer in Kärnten wurden in den Jahren 2020 und 2022 an den niedergelassenen Bereich verwiesen. Mangels Evaluierung bleibt allerdings offen, ob die Gesundheitsberatung 1450 tatsächlich eine spitalsentlastende Wirkung entfaltete. Im Zeitraum zwichen 2020 und 2022 sanken die telefonischen Beratungen in Kärnten um 59 Prozent. Im Österreichschnitt war die Zahl der telefonischen Beratungen fünfmal so hoch wie in Kärnten.
Zudem wurden auch die hausärztlichen Bereitschaftsdienste von 2015 bis 2021, vor allem an Wochentagen, immer weniger genutzt. Der Rechnungshof empfiehlt Lösungen für eine flächendeckende und effizientere Gestaltung der hausärztlichen Bereitschaftsdienste zu erarbeiten. Dabei wären Synergien mit der Gesundheitsberatung 1450 zu berücksichtigen und die Wirkung auf die Spitalsambulanzen zu erheben beziehungsweise ihre allfällige Entlastung zu prüfen.
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