Frau wurde verletzt

Kein Schadenersatz nach Unfall auf Hundewiese

Steiermark
06.12.2023 07:00

Eine Grazerin wurde auf einer Hundewiese im Grazer Volksgarten von Vierbeiner umgerannt und schwer verletzt. Sie klagte die Hundehalter auf Schadenersatz. Hätte sie recht bekommen, wäre sogar eine Leinenpflicht auf Hundewiesen im Raum gestanden. Doch das Gericht entschied nun in erster Instanz gegen die Grazerin.

Spielen, Toben, mit Artgenossen in Kontakt kommen - der Sinn und Zweck einer Hundewiese. Oder etwa doch nicht? Bei einem brisanten Zivilprozess in Graz wurde unter anderem diese Frage, wie berichtet, in den Mittelpunkt gerückt.

Vorfall in Graz
Ausgangspunkt war ein Vorfall auf der Hundewiese im Grazer Volksgarten. Eine Unternehmerin führte den Hund ihrer Schwester aus. Dasselbe taten zwei Freundinnen mit ihrem Dalmatiner und einem Schäferhund. Doch dann geschah es: Beim Herumtollen touchierten die beiden Vierbeiner die 60-Jährige so unglücklich, dass sie sich am Knie schwer verletzte. Die Frau zog danach vor Gericht und forderte zum Schock der Studentin und der Angestellten rund 20.000 Euro Schadenersatz.

Sorgfaltspflicht wurde nicht vernachlässigt
Ein Vorfall, mit dem man auf einer Hundewiese rechnen muss, oder haben die Frauen ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt? Läuft es sogar auf eine Leinenpflicht auf Hundewiesen hinaus? Zumindest in erster Instanz hat das Gericht nun eine Entscheidung gefällt. Eine Vernachlässigung der Hundehalter konnte der Richter nicht feststellen, die beiden Frauen mussten aufgrund der Situation auch nicht von einer besonderen Gefahrensituation ausgehen. Es habe sich schlichtweg um ein nicht vorhersehbares Unglücksgeschehen gehandelt.

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Dieses Urteil ist ein erstinstanzlicher Etappensieg für alle Hundewiesennutzer.

Christian Fauland, Anwalt

Anwalt Christian Fauland, der die geklagten Damen vertritt und eine Hundewiese durch eine derartige Klage „ad absurdum“ geführt sieht, ist zufrieden: „Das Gericht hat sich sehr genau mit allen Facetten des Sachverhalts auseinandergesetzt. Ein erstinstanzlicher Etappensieg stellvertretend für alle Hundewiesennutzer.“

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