Gesetzesänderung

Jugendliche mit Behinderung: AMS-Zugang ab Jänner

Österreich
28.11.2023 13:29

Jugendliche, die wegen fehlender Arbeitsfähigkeit keinen Zugang zum AMS haben, wird dieser ermöglicht werden. Dadurch soll die verpflichtende Fähigkeitsprüfung erst mit 25 stattfinden. Minister Martin Kocher kündigte am Dienstag an, dass das Gesetz angepasst und mit 1. Jänner in Kraft treten wird (siehe Video oben). Das Angebot werde dann aber vorerst noch nicht vollständig in Anspruch genommen werden können.

Ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht, stellt die Pensionsversicherungsanstalt fest. Ist dies nicht der Fall, so fehlt auch der AMZ-Zugang, Betroffene können dann nach derzeitiger Regelung nicht an Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen und hätten später keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Jugendliche mit Behinderung sollen diesen Zugang nun bekommen - indem das Alter für die verpflichtende Prüfung durch auf 25 angehoben wird. Derzeit findet die Prüfung zumeist im Alter von 15 statt. Nach wie vor können Personen unter 25 freiwillig ein Feststellungsverfahren einleiten.

„Indem wir sicherstellen, dass Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren nicht vorzeitig als arbeitsunfähig erklärt werden, fördern wir die Inklusion und Teilhabe am Arbeitsmarkt“, sagte Arbeits- und Wirtschaftsminister Kocher.

Gesetz ab Jänner in Kraft, Fertigstellung schrittweise
Bei dem Gesetzesentwurf handle es sich um einen „Paradigmenwechsel“, sagte Kocher. Die Fertigstellung werde nun schrittweise erfolgen. Mit 1. Jänner 2024 tritt das Gesetz in Kraft, das Angebot werde aber erst später vollständig in Anspruch genommen werden können. Gleichzeitig werde das AMS nicht für jeden und jede eine wunschgemäße Maßnahme anbieten können.

Daher brauche es weiterhin als zusätzliche Unterstützung die Angebote der Bundesländer. Wie viele Menschen im Rahmen der Gesetzesänderung zusätzlich beim AMS gemeldet werden, wisse man im Ministerium derzeit nicht. Man halte sich aber Budget dafür bereit - für das kommende Jahr stehen 50 Millionen Euro für dieses Vorhaben zur Verfügung.

Jobsuche dauert fast doppelt so lange
„Die Jobsuche für arbeitssuchende Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ist alles andere als einfach. Das zeigt sich daran, dass sie im Schnitt fast doppelt so lange einen Job suchen“, betonte auch AMS-Vorständin Petra Draxl. Sie beobachte, dass verstärkt Unternehmen sagen würden „Wir wollen nicht die Ausgleichstaxe zahlen“, man müsse daher mit Umschulungsmaßnahmen, Lohnkostenzuschüssen und Eingliederungsbeihilfen Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt unterstützen.

KI und Exoskelette als „Gamechanger“
„Niemand kann sich leisten, auf 15 Prozent des Talentpools oder auf 15 Prozent potenzieller Kunden zu verzichten“, betonte auch Gregor Demblin, Geschäftsführer von myAbility in Anbetracht jener 15 Prozent der Menschen in Österreich, die eine Behinderung haben. „Wir müssen inklusiv sein, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein“, sagte Demblin. „Gamechanger“ seien hier technologische Hilfsmittel wie zum Beispiel Exoskelette oder Künstliche Intelligenz.

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