„Gehört sich nicht“

Wegen eines Kusses von Sittenwächtern verprügelt

Gericht
20.11.2023 22:42

Weil ein 17-jähriger Österreicher mit einer Tschetschenin ausging, umzingelten ihn sieben bis acht junge Männer am Wiener Reumannplatz. Drei davon mussten sich jetzt vor dem Richter für schwere Körperverletzung verantworten.  

„Er hat gesagt, dass sich das nicht gehört und er ein Sittenwächter ist“, erinnert sich der junge Mann an jenen Februarabend, der ihm noch immer Albträume beschert. „Es waren sieben bis acht Personen. Drei von ihnen kannte ich.“ Bei der Bushaltestelle am Reumannplatz in Favoriten hätten sie ihn umzingelt.

„Sittenwächter“ sollen einen Wiener wegen der Beziehung zu einer Tschetschenin verprügelt haben.
„Sittenwächter“ sollen einen Wiener wegen der Beziehung zu einer Tschetschenin verprügelt haben.(Bild: Peter Tomschi, zVg, Krone KREATIV,)

Der Anführer, ein großgewachsener Tschetschene, sagte zu ihm, dass er sie in den Park begleiten solle. Aus Angst ging der damals 17-jährige Österreicher mit türkischen Wurzeln mit.

Kieferbruch, Jochbeinbruch, Nase zertrümmert
„Einer zeigte mir ein Video, wo Kesira (Anm.: Name geändert) und ich uns küssen.“ Das dürfe sie nur mit einem Tschetschenen, meinten sie und fingen laut Staatsanwältin an, „ihr Opfer schlimm zu verprügeln“ - Kieferbruch, Jochbeinbruch, Nase zertrümmert. Anschließend hätten sie den blutüberströmten Österreicher mit türkischen Wurzeln aufgefordert, Kesiras Nummer vom Handy zu löschen.

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Es war eine Racheaktion wegen der Sache mit dem Mädchen.

Das Opfer als Zeuge im Wiener Landesgericht

Angeklagte leugnen Zusammenhang mit dem Mädchen
Drei „Sittenwächter“ sitzen nun das zweite Mal in Wien vor dem Richter. Das Urteil des Erstgericht wurde aufgehoben, daher jetzt der zweite Rechtsgang. Sie bestreiten den Zusammenhang mit Kesira, zwei von ihnen - darunter ein Kampfsportler - geben aber Schläge zu: „Er hat mich hinter meinem Rücken beleidigt“, gibt der große Tschetschene als Motiv für die Eskalation an.

Bedingte Haftstrafen
„Es war eine Racheaktion wegen der Sache mit dem Mädchen“, ist sich das Opfer sicher. Auch der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Georg Allmayer geht von absichtlich schwerer Körperverletzung aus: je 16 Monate bedingt für den Erst- und Zweitangeklagten, zwölf Monate bedingt für den Beitragstäter - nicht rechtskräftig. Opfervertreterin Sonja Scheed erkämpft 4451 Euro Schmerzengeld für ihren Mandanten.

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