Prozess in Feldkirch

Vier Jahre Haft für Möchtegern-Hotelier (60)

Vorarlberg
05.07.2025 14:09

Statt im eigenen Hotel sitzt ein 60-jähriger Vorarlberger jetzt vier Jahre „all-inclusive“ im Gefängnis ein. Der Vorbestrafte war am Freitag vom Schöffensenat des Landesgerichts Feldkirch wegen schweren Betrugs schuldig gesprochen worden. 

Aus und vorbei ist es mit dem Traum vom 24/7-Hotel in Hohenems. Jedenfalls für den mehrfach einschlägig vorbestraften ehemaligen Fleischwarenverkäufer. Laut Staatsanwalt hatte der 60-Jährige zunächst einen Mietvertrag für das leer stehende Hotel Schiffle in Hohenems unterschrieben und im Anschluss über Monate Aufträge für Sanierungsarbeiten erteilt. Bezahlt hat der Hochverschuldete keinen Cent. Dadurch soll ein Schaden von mehr als 1,5 Millionen Euro entstanden sein. Weshalb er sich nun wegen schweren Betrugs – wobei es in manchen Fällen beim Versuch blieb – verantworten musste.

Die Hoffnung auf einen potenten Investor
Im Prozess am Freitag bekennt sich der Angeklagte nur teilweise schuldig: „Ja, ich habe Aufträge vergeben und Angebote eingeholt. Aber ich habe auch allen Firmen gesagt, dass sie warten müssen, bis das Geld da ist“, gibt der 60-Jährige zu Protokoll. Worauf die vorsitzende Richterin Lisa-Sophia Huter nachhakt: „Hatten Sie denn das Gefühl, dass Ihnen eine Bank bei null Einkommen, Exekutionen und null Vermögen einen Kredit gegeben hätte?“ Antwort des Delinquenten: „Nein, eine Bank nicht. Aber ein Investor.“

Die Vorsitzende: Richterin Lisa-Sophie Huter stand dem Schöffensenat vor.
Die Vorsitzende: Richterin Lisa-Sophie Huter stand dem Schöffensenat vor.(Bild: Dorn Chantall)

Einen solchen glaube der Angeklagte in einem französischen Geschäftsmann gefunden zu haben. Dieser sei an ihn herangetreten und habe angeboten, 2,5 Millionen Euro in das Projekt zu investieren, bei zwei Prozent Zinsen. Einzige Forderung sei die Überweisung einer Bearbeitungsgebühr gewesen. „Als das Geld dann auf dem Trans-Konto war, waren auch meine Zweifel weg.“ Stutzig sei er erst geworden, als der Investor ihn anrief und meinte, dass er weitere Gebühren in Höhe von 4500 Euro auf ein Konto in Benin überweisen müsse. Weshalb er am Ende auch kein Geld vom Trans-Konto abgehoben habe.

Der Senat nimmt dem Mann die Unschuldsnummer nicht ab und so verurteilt ihn die Frau Rat zu vier Jahren Gefängnis. Die Verteidigung will allerdings dagegen berufen. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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