Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat das Strafverfahren nach dem tödlichen Unfall von Gino Mäder an der diesjährigen Tour de Suisse eingestellt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, wie die Staatsanwaltschaft schrieb.
Es habe keiner Drittperson ein strafrechtlich relevantes Verhalten am Tod des Radprofis angelastet werden können, hieß es weiter.
Keine Pflichten vernachlässigt
Dies hätten die durchgeführten Befragungen, die Überprüfung des von Mäder gefahrenen Rads sowie die Untersuchung der Leiche ergeben. Die Staatsanwaltschaft hielt außerdem fest, dass die für die Sicherheit zuständigen Funktionäre ihren Pflichten nachgekommen seien.
Mäder war am 15. Juni in der Königsetappe von Fiesch nach La Punt in der Abfahrt vom Albulapass von der Straße abgekommen und verletzte sich bei einem Sturz schwer. Tags darauf erlag der 26-Jährige im Kantonsspital Chur seinen Verletzungen.
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