Gefesselt vergewaltigt

Schreckliche Details zu Folter-Martyrium in Wien

Gericht
03.11.2023 06:00

Diese Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien gleicht einem Horrordrehbuch: Eine Frau soll von 9. bis 11. Juli in Wien-Meidling ein Martyrium aus Vergewaltigungen, Elektroschocks und Todesdrohungen durchlebt haben. Von ihrem Peiniger sollen ihr davor mit Kabelbindern die Hände mit den Beinen zusammengebunden worden sein.

Die Anklage skizziert Höllenqualen, die das Opfer durchleben musste. Nach der Trennung von ihrem Partner wollte eine 33-Jährige ihre Sachen aus seiner Wohnung in Meidling holen. Als die Frau nach einer Tasche im Kasten griff, brachte sie ihr Ex zu Boden.

Von ihrem Peiniger in Fesseln zum WC getragen
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Wien versetzte er ihr Stromschläge an Hüfte und Hals: „Dann fesselte der Angeklagte die Hände des Opfers vor dem Körper mittels Kabelbindern und zusätzlich die Beine und verband diese Fesselungen miteinander, sodass das Opfer in der Embryostellung seitlich auf dem Bett lag“, heißt es in der beklemmenden Schrift der Staatsanwaltschaft.

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Der Angeklagte fesselte Hände und Beine und verband diese Fesselungen miteinander, sodass das Opfer in der Embryostellung seitlich auf dem Bett lag.

Die Anklage ist heftig.

Drei Tage und zwei Nächte lang soll Frau P. in dieser Position in der Wohnung von Manuel E. gefangen gewesen sein. „Den Mund klebte er ihr mit Klebeband zu, machte jedoch einen Schnitt hinein, um dem Opfer das Atmen zu erleichtern“, so die Anklägerin.

Ihrem Peiniger war die Frau demnach völlig ausgeliefert. E. soll sie in Gefangenschaft mehrfach vergewaltigt und geschlagen haben - Fotos dokumentieren die Verletzungen. Für den Toilettengang sei sie von ihm zum WC getragen worden. In der Nacht habe der Mann sein Opfer an sich gefesselt. Auch von Todesdrohungen mit einer Schreckschusspistole, die er ihr in den Mund hielt, und einem Samurai-Messer ist die Rede.

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Mein Mandant ist nicht schuldig. Er wusste von seiner Freundin erst spät, dass sie als Prostituierte arbeitet und ihm offensichtlich wegen Geld Liebe vortäuschte.

Rechtsanwalt Rudolf Mayer

Angeklagter spricht von einvernehmlichem Sadomaso-Sex
Am dritten Tag des Martyriums konnte sich P. aus der Wohnung befreien, als der 31-Jährige einkaufen ging. Gerichtsgutachter Peter Hofmann sieht Handlungen, die Folter gleichzusetzen sind. Er diagnostizierte bei dem Wiener eine paranoide Schizophrenie und spricht sich für die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum aus, wo der Angeklagte bereits vorläufig untergebracht ist. Zum Tatzeitpunkt sei der Mann aber zurechnungsfähig gewesen.  

Die Vorwürfe der Anklage:

  • Das Verbrechen der Freiheitsentziehung nach §99 Abs. 2, zweiter Fall, StGB: „Wer die Freiheitsentziehung ... auf solche Weise, daß sie dem Festgehaltenen besondere Qualen bereitet begeht ... ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“
  • Die Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs. 1 und 2, vierter Fall, StGB: „... oder wird die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren ... Freiheitsstrafe zu bestrafen.“

Prozess im Wiener Landesgericht
E. stellt den Vorfall völlig anders dar: Sie hätten einvernehmlichen Sex mit SM-Praktiken gehabt, meint er in der polizeilichen Vernehmung. „Mein Mandant ist nicht schuldig. Er wusste von seiner Freundin erst spät, dass sie als Prostituierte arbeitet und ihm offensichtlich wegen Geld Liebe vortäuschte“, sagt sein Anwalt Rudolf Mayer. Sie habe in Edel-Etablissements in Wien und Salzburg gearbeitet. Ein Prozesstermin im Wiener Straflandesgericht steht noch aus.

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