Beim Gassigehen in Wien-Döbling wurde eine Sheltie-Hündin von einem frei laufenden Listenhund in den Hals gebissen. Ihre Besitzerin ging dazwischen und wurde selbst verletzt. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt der Listenhund-Besitzerin erspart. Sie muss aber Schmerzengeld zahlen und sich an den Behandlungskosten der Hündin beteiligen. Das Tier braucht nach dem Vorfall psychologische Betreuung.
Der Tod einer Joggerin nach dem Angriff durch einen American Staffordshire Terrier in Oberösterreich heizte die Debatte über Listenhunde an. Ein solcher, konkret ein Bullterrier, beschäftigte nun auch das Bezirksgericht Wien-Döbling. Der Listenhund war ohne Maulkorb und ohne Leine außerhalb der Hundezone im Wertheimsteinpark unterwegs, wo zeitgleich eine Apothekerin mit ihrem Sheltie spazieren war.
Biss in den Hals
Der Bullterrier lief auf die Hündin zu, biss sie in den Hals. Weil die Apothekerin ihrer Hündin zu Hilfe kommen wollte, biss der Terrier sie in beide Hände: Krankenstand und zwei Antibiotikabehandlungen waren die Folge.
Im Gericht einigt man sich auf einen Vergleich
„Das Hundeweibchen war nach dem Vorfall extrem aggressiv, unberechenbarer und nicht mehr so kuschelig wie vorher“, berichtet Rechtsanwalt Gunther Gahleithner, der die klagende Apothekerin vertritt. Die Sheltie-Hündin musste deshalb sogar psychologisch betreut werden. Im Gericht einigte man sich auf einen Vergleich. Die Bullterrier-Halterin muss Schmerzengeld und Behandlungsbeitrag in Höhe von 2000 Euro zahlen. Das Strafverfahren gegen die Ukrainerin wurde indes eingestellt: Die Verletzungen seien nicht schwerwiegend genug gewesen.
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