Mit Messer malträtiert

Angeklagter steckte sein Opfer in den Kofferraum

Vorarlberg
23.10.2023 18:42

57-Jähriger schlug Mann bewusstlos, packte ihn in den Kofferraum seines Autos und fügte ihm zahlreiche Schnittwunden zu: Nicht rechtskräftiger Schuldspruch am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg). 

Seit zwölf Jahren herrscht Krieg zwischen dem 57-jährigen Angeklagten und dem heute 49-jährigen Opfer. Grund: Geldschulden desselben. „Er suchte immer wieder das Opfer zuhause auf, klingelte Sturm, schlich ums Haus, versteckte sich im Gebüsch und passte es ab, tauchte bei ihm am Arbeitsplatz auf und installierte sogar einen GPS-Tracker an dessen Auto. Dazu kommt noch ein Bombardement von zweitausend Anrufen in den letzten zwölf Jahren“, so die Staatsanwältin.

Anfang März dieses Jahres passiert das Unfassbare. Unter dem Vorwand, er möge ihm beim Einladen eines schweren Brettes in den Kofferraum helfen, lockt der Angeklagte den 49-Jährigen zu sich nachhause, schlägt ihn mit einem Kantholz bewusstlos und legt ihn im Kofferraum ab. „Als ich zu mir kam, packte er mich und schnitt mir mehrmals mit einem Teppichmesser in die Arme“, schildert das Opfer die Situation im Prozess am Schwurgericht.

Als er vor Schmerz schrie, habe sein Peiniger gebrüllt, er solle die Schnauze halten, sonst sei der nächste Schnitt durch die Kehle. Nachdem das Opfer dieses Martyrium übersteht, hält der Täter den Mann in einem Raum gefangen. Erst nach Stunden lässt er den Verletzten gehen. Der Messerstecher wird verhaftet und in U-Haft gesteckt.

Verletzungen waren nicht lebensbedrohlich
Im Prozess am Montag hatten die Geschworenen über die Frage zu entscheiden, ob es, wie angeklagt, versuchter Mord oder doch „nur“ absichtlich schwere Körperverletzung war. Zumal das Opfer nach dem Vorfall selbst ins Krankenhaus fuhr und der Verletzungsgrad weder von den zuständigen Ärzten als auch von Gerichtsmediziner Walter Rabl als leicht beziehungsweise nicht lebensbedrohlich eingestuft wurde.

Berufung geplant
Nach mehrstündiger Beratung fällt der vorsitzende Richter Dietmar Nußbaumer einen nicht rechtskräftigen Schuldspruch wegen absichtlich schwerer Körperverletzung, Nötigung und gefährlicher Drohung. Urteil: Viereinhalb Jahre Gefängnis. Dem Opfer spricht er ein Teilschmerzengeld von 1500 Euro zu. Die Verteidigung will dagegen berufen. 

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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