Angeklagte attackierte absichtlich Polizeibeamte, um in Haft zu kommen. Zudem masturbierte sie vor dem Revierinspektor. Nun landete sie vor dem Richter.
Viele Wege führen nach Rom. Das gilt auch für den Knast - und genau dorthin sehnte sich damals, Ende März, das betrunkene Geburtstagskind. Und damit dieser Wunsch auch in Erfüllung geht, ließ sich die 52-jährige Unterländerin einiges einfallen.
Nur ein Teilerfolg nach ausgelassener Geburtstagsfeier
Nach einer ausgelassenen Geburtstagsfeier in einem Hohenemser Lokal versucht die Frau, per Anhalter den Nachhauseweg anzutreten. Als ein Autofahrer stoppt, teilt sie diesem mehrfach mit, dass sie verhaftet werden möchte. Worauf der wiederum die Polizei ruft. Nachdem die eintreffenden Beamten keinen Grund für eine Verhaftung sehen, versucht die Betrunkene, mit Gewalt an ihr Ziel zu kommen. Und so attackiert sie die Gesetzeshüter mit Händen und Füßen - ein Teilerfolg fürs Geburtstagskind. Da nun eine Straftat vorliegt, wird die Frau in den Arrest gesteckt.
„Knastsüchtige“ zeigt, was sie von der Polizei hält
Das Glück währt allerdings nicht lange. Als sie wenige Stunden später entlassen werden soll, geht der Zirkus von vorne los. Die Situation erreicht schließlich ihren Höhepunkt, als sie den Alkoholtest verweigert. Stattdessen masturbiert die „Knastsüchtige“ vor dem Revierinspektor, um ihm zu zeigen, was sie vom Test und der Polizei hält: „Normalerweise mache ich das mit der rechten Hand. Heute mit der Linken“, lässt sie den Polizisten wissen. Der hält davon nicht sonderlich viel, macht sofort kehrt und schreibt die Anzeige.
Jetzt muss sich die Ungezügelte vor Gericht wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und sexueller Belästigung verantworten. Es ist der zweite Versuch von Richter Thomas Hofer, der Frau den Prozess zu machen - beim ersten Mal war sie nicht erschienen. Und auch dieses Mal muss der Prozess vertagt werden. Der Grund: Die Frau gibt an, aufgrund einer Wurzelbehandlung nicht imstande zu sein, eine Verhandlung über sich ergehen zu lassen.
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