15 Schläge auf Schädel

Ehefrau (57) mit „enormer Brutalität“ getötet

Niederösterreich
26.09.2023 16:04

Nach dem brutalen Mord an seiner Ehefrau steht ein 65-Jähriger in Wiener Neustadt vor Gericht: Er soll die 57-Jährige in Oberwaltersdorf (NÖ) im gemeinsamen Ehebett mit einem Meißel erschlagen haben. Der Mann bekannte sich schuldig - der Prozess wurde erneut vertagt!

Auf einen Schlag war alles dahin: Genauer gesagt waren es 15 wuchtige Schläge, mit denen ein 65-Jähriger seine Frau im gemeinsamen Haus in Oberwaltersdorf eiskalt tötete. Zuvor war es eine Vorzeige-Ehe – bis zum bitteren Ende am 24. August vergangenen Jahres. Erst in den Wochen vor der grausamen Bluttat habe es zwischen den Liebenden deutliche Spannungen – vielmehr eine unerbittliche Kälte – gegeben. Neben Demütigungen soll die 57-Jährige zuletzt versucht haben, dem Angetrauten alles zu nehmen. Zu viel für den Geschäftsmann mit Hang zum Narzissmus, den ihm der Gutachter neben voller Zurechnungsfähigkeit attestiert.

Seit Ende Juni muss sich der geständige Ehemann am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Mordes verantworten. Die Verteidigung plädiert auf Totschlag. Doch die Schilderungen des Gerichtsmediziner lassen den Geschworenen das Blut in den Adern gefrieren: Denn der Angeklagte dürfte in blinder Wut auf seine schlafende Frau eingeschlagen haben.

Täter täuschte Einbruch vor
„Der Täter ist mit enormer Brutalität und Endgültigkeit vorgegangen“, führt der Arzt im Prozess aus. Unzählige Riss-Quetsch-Wunden an Kopf und Armen samt Würgemalen am Hals und einer Stichverletzung würden davon zeugen. Denn während des dramatischen Todeskampfes im gemeinsamen Ehebett hatte die Frau noch versucht, die Schläge abzuwehren und ihrem Peiniger zu entkommen – vergebens. Danach hatte der 65-Jährige versucht, die gewaltsame Tat zu vertuschen.

„Es war eine sehr ungesunde Beziehung“, zeichnet ein Freund des Angeklagten am dritten Verhandlungstag ein Bild von Hörigkeit und Unterwürfigkeit. Die 57-Jährige habe ihn völlig isoliert und ihm den Kontakt zu Familie und Freunden untersagt. Ein Urteil wird frühestens Anfang Dezember erwartet.

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