Fünf Jahre Haft

Hochstapler ließ sich von Frauen finanzieren

Wien
08.09.2023 14:12

Ein Hochstapler, der sich seit 2003 sein Leben von Banken, Kreditgebern und Frauen hatte finanzieren lassen, ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Untreue zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Festgenommen wurde der Mann am 18. Juli 2022. Zu diesem Zeitpunkt war er mit zwei Frauen liiert, die nichts voneinander wussten. Er lebte bei der einen in einer feudalen Penthouse-Wohnung, wenn diese außer Haus war, empfing er in der 300 Quadratmeter-Wohnung die andere und kochte sogar für gemeinsame Gäste.

Partnerinnen wusste nichts von Betrügereien
Mit der einen Partnerin, die er über eine Single-Börse kennengelernt hatte, befand sich der Mann seit Oktober 2018 in einer Beziehung. Er habe ihr den im Ausland viel beschäftigten und wohlhabenden Business-Mann vorgespielt, der in Griechenland Grundstücke besitze, schilderte die 55-Jährige als Zeugin: „Ich habe nicht gewusst, dass er ein professioneller Betrüger ist.“ Erst im Nachhinein sei sie draufgekommen, dass der Garagenplatz für die gemeinsame Wohnung auf ihre Kosten lief, obwohl sie kein Auto und nicht einmal einen Führerschein besitzt, dass er ihre Eltern um Geld angepumpt und in ihrem Namen und mit einer gefälschten Unterschrift einen Kredit in Höhe von 25.000 Euro aufgenommen hatte. „Er hat es geschickt gemacht“, gab die Zeugin an, „das ist das Faszinierende an ihm. Er kann einen so reindrehen, dass man es nicht merkt.“

Die zweite Partnerin hatte der Mann ebenfalls auf einer Partner-Börse kennengelernt. Die 51-Jährige verliebte sich im Jänner 2021 in den wortgewandten, charmant auftretenden Mittfünfziger. Ihr erklärt er, er verdiene 20.000 Euro im Monat und habe keinerlei Sorgen, da er 50 Millionen geerbt habe. Als der Sohn der geschiedenen Frau ein Praktikum machen wollte, besorgte er dem Burschen eine Wohnung in Wien - die monatliche Miete machte 2280 Euro aus. Bezahlt wurde der Mietzins nie. Oft habe der Angeklagte für sie keine Zeit gehabt, berichtete diese getäuschte Frau: „Er hat von Dienstreisen, einer Knieoperation, einer Erkrankung erzählt. Einmal ist sein leiblicher Vater gestorben, später seine Stiefmutter.“

Einer weiteren Betroffenen - einer Handelsdelegierten an einer in Wien ansässigen Botschaft, mit der der Mann von 2012 bis 2016 zusammen war - hatte er nicht nur Geld abgeknöpft, indem er Arztkosten für eine Hirntumor-Behandlung oder einen plötzlichen finanziellen Engpass vormachte. Er fälschte auch deren Unterschriften, schloss auf deren Namen Kreditkartenverträge ab, fing die Karten ab und verwendete sie selbst.

Kein Unterhalt für Ex-Frau und Sohn
Besonders übel dürfte der 56-Jährige der Frau mitgespielt haben, mit der er von 1994 bis 2014 verheiratet war. Nach der Scheidung bezahlte er weder ihr noch dem gemeinsamen Sohn Unterhalt. Am Ende habe sie nur mehr 50 Euro besessen und ihren Sohn arbeiten schicken müssen, um die Familie über Wasser halten zu können, teilte die 55-Jährige dem Senat mit, wobei sie in Tränen ausbrach.

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Die kriminelle Energie, die Sie an den Tag gelegt haben, sucht ihresgleichen. Sie haben das Leben dieser Frauen und deren Vertrauen in die Menschheit zerstört.

Stellte Richterin Christina Salzborn fest

Schaden von mehr als 670.000 Euro
Die Anklage hatte dem Mann einen angerichteten Schaden von über 670.000 Euro angelastet. Er wurde zu fast allen von über 130 einzelnen Anklagepunkten schuldig erkannt. Der 56-Jährige hatte sich schon beim Prozessauftakt Ende Juli umfassend geständig gezeigt: „Es war ein Lügengebilde. Ich wollte immer mehr sein, als ich selber bin.“

Urteil nicht rechtskräftig
Salzborn bescheinigte als Vorsitzende eines Schöffensenats dem bereits vier Mal einschlägig Vorbestraften, ein „blitzgescheiter Mann“ zu sein: „Hätten Sie Ihre Intelligenz anders eingesetzt, wäre die Welt besser dran gewesen.“ Es handle sich jedoch um einen „Betrüger, und das professionell. Sie haben es perfekt gemacht“. Die fünfjährige Freiheitsstrafe ist nicht rechtskräftig. Der 56-Jährige akzeptierte das Urteil, der Staatsanwalt gab allerdings noch keine Erklärung ab.

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