Um 28% gestiegen

Asylanträge in Europa: Österreich auf Platz fünf

Ausland
05.09.2023 10:47

In der EU, Norwegen und der Schweiz sind in den ersten sechs Monaten 2023 rund 519.000 Asylanträge verzeichnet worden - und somit 28 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Österreich liegt mit 22.990 Anträgen auf Platz fünf. In Ungarn gab es im ersten Halbjahr gar nur 22 Asylanträge.

Den am Dienstag von der EU-Asylagentur (EUAA) veröffentlichten Zahlen zufolge entfiel mit rund 30 Prozent der größte Anteil der bis Ende Juni gestellten Asylanträge auf Deutschland (154.677). Es folgen Spanien (86.786), Frankreich (81.158) und Italien (62.484).

Grafik: Asylanträge in Europa

Europa: Höchste Halbjahreszahlen seit 2015/2016
Der EUAA zufolge handelt es sich um die höchsten Halbjahreszahlen seit den Jahren 2015 und 2016. Damals waren infolge des Bürgerkriegs in Syrien rund 1,3 Millionen und im Folgejahr etwa 1,2 Millionen Asylanträge in den 29 Staaten eingegangen. Im Jahr 2022 waren 994.945 Anträge gestellt worden.

Zahlen in Österreich rückläufig
In Österreich ging die Zahl der Asylanträge in den ersten sechs Monaten 2023 (im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022) hingegen zurück (siehe Grafik unten).

(Bild: APA)

„Zahl der Asylanträge könnte bis Jahresende eine Million überschreiten“
Die EUAA erklärte weiter, angesichts der „derzeit zu beobachtenden Trends“ könnte „die Zahl der Asylanträge bis Jahresende eine Million überschreiten“. Die meisten Asylanträge stellten demnach im ersten Halbjahr 2023 Menschen aus Syrien, Afghanistan, Venezuela, der Türkei und Kolumbien. Sie machten insgesamt rund 44 Prozent der Antragsteller aus.

Zahlreiche europäische Staaten stünden bei der Bearbeitung der Asylanträge „unter Druck“, erklärte die EUAA weiter. Die Zahl der Asylanträge, bei denen eine Entscheidung aussteht, sei im Vergleich zu 2022 um 34 Prozent gestiegen. Von den bearbeiteten Anträgen seien rund 41 Prozent positiv beschieden worden.

Ukrainer fallen nicht unter die Asylantragsteller
Die etwa vier Millionen Ukrainer, die sich auf der Flucht vor dem russischen Angriffskrieg gegen ihr Land befinden, fallen nicht unter die Asylantragsteller. Für sie gilt innerhalb der EU ein gesonderter Schutzstatus.

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