Er nimmt das Urteil an

2 Jahre bedingt: Teichtmeister muss nicht in Haft

Gericht
05.09.2023 13:48

Der große Schwurgerichtssaal war bis auf den letzten Platz gefüllt. Richter Stefan Apostol schloss kurz vor 13 Uhr den Prozess gegen den gefallenen Burgtheater-Star Florian Teichtmeister, in dem sich dieser schuldig bekannte, der Schöffensenat zog sich zur Beratung zurück. Eine halbe Stunde später dann das Urteil: Teichtmeister wurde schuldig gesprochen und fasste zwei Jahre bedingte Haft aus - nicht rechtskräftig. Damit muss er nicht ins Gefängnis.

Der Schuldspruch erging wegen Zigtausender Dateien mit kinderpornografischen Inhalten im Zeitraum von 2008 bis 2021. 110 Dateien seien mit „pädosadistischen Texten“ versehen gewesen. Neben der bedingten Haftstrafe wurde eine bedingte Einweisung ausgesprochen. Probezeit: fünf Jahre.

Mehrere Milderungsgründe
Als erschwerend sah das Gericht den langen Tatzeitraum und die „Unzahl an Vergehen gleicher Art“ an. Mildernd waren unter anderem die bisherige Unbescholtenheit und der „ordentliche Lebenswandel“ sowie das reumütige Geständnis. Ebenfalls mildernd wirkte die „massive gesellschaftliche Vorverurteilung bis hin zum Galgen vor dem Gericht“. Insgesamt habe es trotz der großen Zahl an Delikten überwiegend Milderungsgründe gegeben, hieß es in der Urteilsbegründung.

„Wir folgen nicht dem Ruf der Straße“
„Wir folgen nicht dem Ruf der Straße“, sagte Richter Apostol. Teichtmeisters erste Reaktion: „Ich nehme das Urteil an.“ Von der Staatsanwaltschaft gab es vorerst keine Erklärung, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Schock-Plädoyer von Staatsanwältin
Staatsanwältin Julia Kalmar hatte den Prozess mit einem Schock-Plädoyer gestartet. „Ich habe so etwas in 16 Jahren nicht gesehen. Der Angeklagte hat Zigtausende Dateien mit pädosadistischen Texten versehen.“ - Sie begann damit, Auszüge der Texte zu verlesen. Im Saal herrschte blankes Entsetzen. „Die grausame Falle schlägt zu und ich werde dich so richtig f.....“, „Du bist zum Tode verurteilt“, waren noch die harmloseren Passagen in der Verlesung.

Unerträgliche Collagen 
Richter Apostol zeigte anschließend Aufnahmen der Dateien, damit sich die Schöffen ein Bild davon machen konnten. „Warnung an die Schöffinnen, ich werde Ihnen nun einmal einen dieser Texte zeigen. Sie müssen nicht mitschauen“, warnte er sie vor. Die beisitzende Richterin Brandstetter las vor, was etwa unter dem Bild eines rund zehnjährigen Mädchens stand. „Wir haben jede Menge solcher Dateien“, sagte Apostol. „Das ist ja unerträglich“, kommentierte ein Teilnehmer im Gericht.

Drei Gramm Kokain täglich
Auch Teichtmeister selbst sprach über die Texte, mit denen er die Darstellungen vom schweren sexuellen Missbrauch an Kindern untermauerte: „Die Texte sind schrecklich“, gestand er sich ein. Er gab an, dass sie unter exzessivem Drogeneinfluss und in einer Phase der absoluten Eskalation entstanden seien. „Ich habe drei Gramm Kokain täglich in der Corona-Zeit konsumiert“, erklärte der Ex-TV-Star. Damals hatte er sich auch beim Mastubieren gefilmt und die Szenen anschließend in die Videos hineingeschnitten, wie der IT-Sachverständige Karsten Theiner ausführte.

„Bereue ehrlich und tief“
Beim Gutachten von Gerichtspsychiater Peter Hofmann war die Öffentlichkeit teilweise ausgeschlossen. Teichtmeisters letzte Worte vor der Beratung: „Ich bereue ehrlich und tief, was ich getan habe“, entschuldigte sich der Schauspieler. Das Urteil nahm er an.

Alle Details hier im „Krone“-Liveticker: 

Teichtmeister muss Therapie fortsetzen
Mit der Entscheidung des Gerichts steht fest, dass Teichtmeister nicht in Haft muss. Es bleibt ihm auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erspart. Per Weisung wurden vom Gericht aber die Fortsetzung einer Psychotherapie und eine engmaschige fachpsychiatrische Behandlung angeordnet, mit deren Hilfe Teichtmeister seine Pädophilie sowie seine Internet-Nutzung in den Griff bekommen soll. Zudem muss er alle zwei Monate dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er keinen Alkohol und keine Drogen konsumiert. Weiters wurde Bewährungshilfe angeordnet. Der Senat folgte damit den Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, der sich für diese Maßnahmen ausgesprochen hatte.

Teichtmeister war mit sämtlichen ihm auferlegten Weisungen einverstanden. Staatsanwältin Julia Kalmar gab demgegenüber keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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