Dementen abgezockt?

Betrug um Schrebergarten und ungültiges Testament

Gericht
25.08.2023 06:00

Eine erteilte Vollmacht ihres demenzkranken Freundes soll eine Pensionistin als Einladung genommen haben, sich tausende Euro auf ihr eigenes Konto zu überweisen. Auch über den Kleingarten des Rentners soll sie verfügt haben - als er bereits tot war. „Er hat mir das alles geschenkt“, sieht die Angeklagte in Wien kein Fehlverhalten.

„Er hat mir das geschenkt. Ich schwöre auch auf die Bibel, wenn notwendig“, beteuert die Angeklagte im Landesgericht Wien immer wieder, den Tränen nahe. Die Rede ist von 140.000 Euro, die die 73-Jährige einfach von dem Konto eines Freundes behoben und sich selbst überwiesen haben soll. 

Ablöse von Kleingarten veruntreut?
2018 bereits erteilte der Rentner der Angeklagten eine Vorsorgevollmacht. Er litt an Demenz, wollte seine Finanzen und Geschäfte in guten Händen wissen, falls er zum Pflegefall werden würde. Und so kam es. Doch um sein Geld und seinen Besitz soll sich laut Staatsanwältin nicht gut gekümmert worden sein: Denn abgesehen von den Überweisungen, steckte sich die 73-jährige Wienerin auch die Ablöse für den Schrebergarten ihres guten Freundes ein - als dieser schon verstorben war. Jetzt muss sie sich vor Gericht wegen schwerem Betrugs und Untreue verantworten.

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Er hat gesagt, es gehört alles mir. Es gibt ein Testament.

Die 73-jährige Pensionistin bekennt sich teilschuldig

Was sie beim Verein für Kleingärtner und Siedler mit keinem Wort erwähnte, als sie den Garten im 23. Bezirk im Namen des bereits Verstorbenen als Vollbemächtigte zurückgab. Warum? „Er hat gesagt, es gehört alles mir. Es gibt ein Testament“, so die Wienerin. Und das legt ihr Anwalt auch tatsächlich vor. Nichtsdestotrotz: Solch ein Dokument ist erst gültig, wenn der Errichter verstorben ist.

Geld quasi selber geschenkt
Und da das bei den Bargeldbehebungen und Überweisungen noch nicht der Fall war, habe sie sich quasi das Geld selber geschenkt - schließlich hatte sie die Vollmacht. Das versuchte ihr der Richter immer und immer wieder klarzumachen: „Jemand, der nicht mehr entscheidungsfähig ist, kann Ihnen auch nichts schenken!“ Die wiederholte Antwort der Angeklagten: „Das wusste ich damals nicht. Für mich war er geistig voll da.“ Fakt ist: Der Mann war in einem Pflegeheim untergebracht.

Das streicht auch die Privatbeteiligtenvertreterin der verbliebenen Familie heraus - schließlich sollen sie um ihr Erbe betrogen worden sein. Denn das Dokument, das die Angeklagte als Alleinerbin kennzeichnet, hielt im Verlassenschaftsverfahren nicht. Sie beantragt deswegen den Notar als Zeugen, der der 73-Jährigen sehr wohl erklärt haben soll, wie eine Vorsorgevollmacht funktioniert. Vertagt.

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