Wegen eines traurigen Vorfalls konnte die Freundin einer Kärntnerin nicht mit ihr gemeinsam auf Reisen gehen. Die nicht genutzte Zug-Fahrkarte wollte die Leserin umschreiben lassen, was jedoch abgelehnt wurde. Die Ombudsfrau hat sich des Falles angenommen und um eine Lösung gebeten.
Schon länger hatte Sabine B. (Name geändert) mit einer Freundin einen Wochenendtrip ins deutsche Stuttgart geplant, um dort ein Musical zu besuchen. „Am Tag der Abreise schrieb mir meine Freundin plötzlich um halb sechs Uhr in der Früh, dass ihr in Deutschland lebender Onkel einen Unfall hatte und er nun im Sterben liege“, schilderte die Kärntnerin.
Umschreiben von Ticket war nicht möglich
Die Freundin habe deshalb die Reise nicht antreten können. Kurzfristig habe ihre Tochter mitfahren können, sodass beim Hotel keine Stornokosten anfallen. Am Bahnhof wollte Frau B. an einem ÖBB-Schalter das auf den Namen der Freundin gebuchte Zugticket umschreiben lassen. Das war nicht möglich. „Bei der Hotline hat man mir geraten, ein neues Ticket zu kaufen.“
Leserin erhielt keine Antwort
Die nicht genutzte Fahrkarte der Freundin, so der Mitarbeiter am Telefon, solle sie dann bei der Bahn einreichen und schildern, was passiert ist. „Dies habe ich bereits dreimal gemacht, aber keine Antwort erhalten. Ich wäre auch mit einem Gutschein abzüglich allfälliger Bearbeitungskosten einverstanden gewesen“, wandte sich die Kärntnerin an die „Krone“.
ÖBB fanden menschliche Lösung
Auf Anfrage teilten die ÖBB mit, dass zwischenzeitlich der Kundenservice mit Frau B. Kontakt aufgenommen und ihr einen Gutschein zugesendet habe. Was die Leserin bestätigte. Man habe sie informiert, dass Standardtickets bis vor dem ersten Gültigkeitstag ohne Gebühren erstattet werden. Ab dem ersten Gültigkeitstag bzw. ab Bezug des PDF-Tickets sei eine Erstattung nicht mehr möglich. Man könne die Situation sehr gut nachvollziehen, weshalb man aus Kulanz den Gutschein anbiete.
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