Beifall erntet die Durchsetzungskraft eines „kleinen“ Gastronomen gegen den „großen“ Energieversorger, der jetzt nach einem gerichtlichen Vergleich viel Geld zurückzahlen muss. In der Rolle des David wollen andere Unternehmer ihm folgen.
„12.000 Euro für fünf Monate - inakzeptabel!" Verwundert und bestürzt hatte ein burgenländischer Gastronom reagiert, als ihm die Vorschreibung für die Stromrechnung seines Energieanbieters ins Haus geflattert ist. Nach langen Überlegungen fasste der Kunde frischen Mut - und reichte Klage ein.
Mehrkosten werden ersetzt
Einem gerichtlichen Vergleich zufolge muss nun, wie berichtet, die Burgenland Energie 9000 Euro zurückzahlen. Weiters wird in diesem Fall der Verbraucherpreis für die Periode bis Ende September von 38 Cent pro Kilowattstunde Strom auf 16,5 Cent herabgesetzt.
Sorge um Familienbetrieb
„Plötzlich hatte ich mich mit überbordenden Energiepreisen konfrontiert gesehen. Unser Familienunternehmen drohte, in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten“, erinnert sich der betroffene Gastronom an seine Ausgangslage: „Dank großartiger kompetenter Unterstützung gelang es, dem Energieversorger entgegenzutreten und den Rechtsweg positiv zu beschreiten.“
Eine Rückzahlung von 75 Prozent der verrechneten Mehrkosten sei ein klares Zeichen, dass sich ein kleiner Betrieb sehr wohl gegen einen großen Energieversorger wehren kann, so der Kläger. Diese Grundhaltung bekräftigt sein Anwalt Patrick Mittlböck in allen Punkten.
Unternehmer wehren sich
Diesem Beispiel könnten nun andere folgen. „Mit den erhöhten Energiepreisen haben sich meine Kosten verfünffacht. Das konnte ich meinen Kunden in so kurzer Zeit nicht weitergeben. Jegliche Gespräche mit Betreuern oder sogar dem Management des Energielieferanten führten zu nichts, es gab gar kein Entgegenkommen“, schildert ein Gastronom aus Oberwart: „Ich habe mich daher entschlossen, dagegen rechtlich vorzugehen!“
Ähnlich geht es einer Hotelbesitzerin aus Rust: „Die Zahlungsaufforderung kam unerwartet.“ Wieso die Energiepreise so in die Höhe geschnellt sind, ist für die Geschäftsfrau nicht nachvollziehbar, denn im Verbrauch habe sich nichts geändert.
Drittel des Umsatzes als Nachzahlung
„Diese Kosten sind für keinen Klein- oder Mittel-Betrieb zu stemmen. Unsere Nachzahlung belief sich insgesamt auf ein Drittel unseres Jahresumsatzes, das ist geschäftsbedrohend“, sagt die Hotelbesitzerin.
Juristen informieren
Nach der ersten Klage klären nun Experten über die rechtlichen Möglichkeiten der Kunden auf. Info-Veranstaltungen über die Strompreispolitik und das Rechtsurteil gegen die Burgenland Energie finden am 8. (Kirchenwirt Mirth in Eltendorf), 9. (Karlwirt in Winden) und 10. August (Pannonia Roth in Bernstein) jeweils von 14 bis 15 Uhr statt.
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