Die deutsche Finanzaufsicht BaFin macht bei der von Österreichern gegründeten Neo-Bank N26 weiter Druck. Die Behörde habe gegenüber N26 „geldwäscherechtliche Maßnahmen“ verlängert und in Teilen konkretisiert, teilte die Behörde am Montag mit. Die Wachstumsbeschränkungen für Neukunden blieben für das Institut damit bestehen, auch das Mandat des von der BaFin entsandten Sonderbeauftragten gelte weiter.
Hintergrund sei, dass das Institut - trotz einiger Fortschritte - „nach wie vor Defizite in seinen Systemen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat“. N26 habe in den vergangenen Jahren umfassend in Präventionsmaßnahmen im Bereich Geldwäsche investiert sowie diesen personell verstärkt, teilte die Digitalbank mit Sitz in Berlin ihrerseits mit. N26 werde „auch weiterhin in enger Abstimmung mit der BaFin und dem Sonderbeauftragten zusammenarbeiten, um die aktualisierte Anordnung (..) vollumfänglich umzusetzen“.
Konkret ordnete die BaFin nun an, dass die N26 Bank angemessene technisch-organisatorische und personelle Maßnahmen treffen müsse, um für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation zu sorgen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen durchgehend nachkommen zu können. Betroffen sei vor allem das Verdachtsmeldewesen. Die BaFin hat N26 seit längerer Zeit im Visier, bereits im Mai 2021 hatte die Behörde dem Unternehmen aufgegeben, seine Geldwäschepräventionssysteme zu stärken. N26 habe frühere Anordnungen der BaFin bereits vollständig erfüllt, teilte die Berliner Digitalbank mit.
N26 wurde 2013 von den beiden Wienern Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal gegründet und ist seit 2015 in Deutschland und Österreich aktiv.
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