Beamte angeklagt

Nächster Akt in der Halleiner Rathaus-Posse

Salzburg
14.07.2023 16:33

Nach der beispiellosen Affäre um den längst suspendierten Halleiner Amtsleiter gibt es jetzt eine neue Entwicklung: Nicht nur der Spitzenbeamte muss vor Gericht, sondern auch sein Vize. Wegen des Amtsgeheimnisses.

Kurz gesagt: Beide Halleiner Spitzenbeamten sollen Amtsgeheimnissen verraten haben – sowohl der seit Monaten suspendierte Amtsleiter als auch der Vize-Amtsleiter des Rathauses. Beiden wirft die Salzburger Staatsanwaltschaft unabhängig voneinander die Verletzung des Amtsgeheimnisses vor, bestätigt Sprecherin Elena Haslinger der „Krone“. Beide werden sich – auch unabhängig voneinander – vor dem Strafgericht verantworten müssen. Der erste Prozess findet am 10. August statt.

Amt ruhend gestellt
Der Vize-Amtsleiter hat jedenfalls am Freitag Konsequenzen gezogen und seine leitenden Funktionen ruhend stellen lassen, wie Bürgermeister Alexander Stangassinger (SPÖ) bestätigt. „Es war der Wunsch des Beamten, bis zur Klärung der Vorwürfe“, heißt es. Stangassinger spricht in puncto des Strafantrags von einem „Skandal“ und nimmt an, dass „von vielen Seiten und auf vielen Ebenen mit aller Macht mit Dreck geworfen wird, um mich und mein Team anzupatzen“. Der Vorwurf im Detail: Der Vize-Amtsleiter soll Details der mutmaßlichen Dienstverletzungen seines Vorgesetzten, des wegen Pornos und Nazi-Liedern am Dienst-PC suspendierten Amtsleiters, den Medien weitergegeben haben.

Indessen ist jetzt auch der Amtsleiter angeklagt – aber wegen einer ganz anderen Sache: Laut dem Strafantrag soll er bereits im Herbst 2019 Informationen über eine Rechnung für externe Beraterstunden weitergegeben haben – möglicherweise um den Auftraggeber, den Bürgermeister, zu schädigen. Auch hier ist ein Prozess-Termin noch offen. Fakt: Beide Seiten haben „Krone“-Informationen zufolge zigfach mit Sachverhaltsdarstellungen die Behörden lange beschäftigt. Offensichtlich geht es um politische Scharmützel.

Übrigens: Mögliche Vorwürfe der Wiederbetätigung aufgrund der am Dienst-PC gefundenen Nazi-Lieder mündeten letztlich nicht in strafrechtliche Konsequenzen. Weil diese nicht, wie das Verbotsgesetz erfordert, für andere wahrnehmbar waren. Anders gesagt: Nur der Amtsleiter hatte Zugang zu seinem Laufwerk.

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