Ein 26-jähriger Wiener will vor Jahren von einem ÖVP-Politiker unter Drogen gesetzt und sexuell missbraucht worden sein. Jetzt muss er selber wegen Verleumdung vor Gericht - die Vorwürfe konnten nämlich nicht bestätigt werden. Für den jungen Mann seien sie aber Realität. Ein Gutachten sagt: False-Memory-Syndrom!
„Pseudoerinnerungen sind vermeintliche Erinnerungen an Ereignisse, die objektiv gar nicht stattgefunden haben, jedoch subjektiv als tatsächliche Erinnerungen empfunden werden“, so die Definition, des False-Memory-Syndroms - das wohl einen 26-Jährigen dazu brachte, einen Wiener Landtagsabgeordneten der Vergewaltigung zu beschuldigen. Im Jahr 2017 sei es zum Sex zwischen den beiden Männern gekommen, 2021 dann zur Anzeige.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren aber schnell ein. „Mein Mandant ist zwei Jahre durch die Hölle gegangen“, so der Privatbeteiligtenvertreter im Angesicht der schwerwiegenden erhobenen Vorwürfe. Die den jungen Wiener nun wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage vor den Richter bringen.
Aus sachlicher Sicht spricht tatsächlich vieles dafür, dass es sich hier um eine typische Manifestation eines so genannten False Memory handelt, also eines induzierten Gedächtnisprozesses, der mit der Realität nicht on Einklang zu bringen ist.
Gerichtspsychiater Peter Hofmann
Missbrauch durch Politiker „innerlich manifestiert“
Eine „gezielte und kalkulierte“ Rufschädigung ortet Gerichtspsychiater Peter Hofmann aber nicht. Dennoch: „Hätte es diese Vergewaltigung gegeben, ist es aus meiner Sicht ausgeschlossen, dass sich noch jahrelang eine freundschaftliche Beziehung entwickelt“ - denn genau eine solche führten der Angeklagte und der ÖVP-Politiker.
Ein Gewinn für beide Seiten
Das False-Memory-Syndrom sei hier eine plausible Erklärung, laut dem Gutachter. Das findet auch der Richter in Wien und spricht ihn nicht rechtskräftig frei. Die subjektive Tatseite sei mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht feststellbar. Auch Verteidiger Sascha Flatz hält fest: „Jeder Mensch setzt Handlungen aus einem Motiv heraus. Welches Motiv hätte mein Mandant gehabt? Er hat überhaupt keinen Vorteil und es belastet ihn sehr stark.“
Trotz eines Freispruchs sieht auch der Privatbeteiligtenvertreter des Politikers den Ausgang nicht negativ: „Mit dieser Gerichtsentscheidung steht fest, dass es nie eine Vergewaltigung gegeben hat. Es war ein einvernehmlicher, sexueller Kontakt.“
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