Krach in der Koalition

Plakolm ortet Trödelei bei Strafverschärfungen

Politik
23.06.2023 15:23

Das Warten auf die Novelle im Sexualstrafrecht geht weiter - und sorgt in der Koalition mittlerweile offenbar auch für Unruhe. Im Justizministerium verweist man auf laufende Prüfungen, ÖVP-Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm ortet indes eine „Trödelei“. 

Die von der Bundesregierung mehrfach angekündigte Verschärfung des Sexualstrafrechts verzögert sich - wie berichtet - weiter. Obwohl die Begutachtungsfrist für das Gesetz Mitte Mai endete - und obwohl die grüne Justizministerin Alma Zadić selbst damit rechnete, dem Parlament noch im ersten Halbjahr einen konkreten Gesetzestext zuführen zu können.

Warten sorgt für Unruhe
Der Umstand sorgt nicht nur in Zusammenhang mit der Causa Teichtmeister - die gewissermaßen ein Mitauslöser des Vorhabens war - für Unverständnis, sondern beim schwarzen Koalitionspartner nunmehr auch für Unruhe. „Es war vereinbart, dass die Strafverschärfungen noch vor dem Sommer kommen. Das ist geplatzt, weil das Justizministerium trödelt in der Sache. Manche Sachen in der Politik sind Pflicht und manche Kür. Dass Kinderschänder hart bestraft gehören, ist für mich Pflicht, das haben wir beschlossen und das ist vom Justizministerium umzusetzen“, kritisiert ÖVP-Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm gegenüber der „Krone“.

Ihr selbst seien bei der Novelle vor allem zwei Dinge wichtig. „Erstens, dass Menschen, die Kindesmissbrauch finanzieren und sich das anschauen, endlich ordentlich bestraft werden. Und zweitens, dass Menschen, die sich an Kindern vergehen, nie wieder in die Nähe von Kindern kommen.“ Klar sei zudem, dass man Sexualstraftäter bestrafen solle und nicht irgendwelche Jugendliche, die sich ohne jegliche Hintergedanken Fotos hin und her schicken.

Daher müsse man bei minderjährigen Unmündigen eine Regelung finden, die sich daran orientiert, was sie auch im analogen Raum dürfen. „Sprich, wer Sex haben darf, soll sich auch Nacktbilder schicken dürfen, alles andere wäre mehr als seltsam. Zweitens müssen wir schauen, dass wir einen gewissen Schutz unserer Jugendlichen einhalten. Das heißt: 50-Jährige sollen selbstverständlich keine Nacktfotos von Unter-18-Jährigen anfordern können“, führt Plakolm aus.

Ministerium prüft Änderungen
Im grünen Justizministerium beteuert man: „Der Grundsatz, dass kein Kind Opfer werden darf, war Leitschnur bei der Erarbeitung eines umfassenden Pakets der Bundesregierung, das für den größtmöglichen Schutz von Kindern sorgen soll. Wir nehmen die im abgeschlossenen Begutachtungsverfahren geäußerte Kritik an den Änderungen im Sexualstrafrecht - gerade auch in Bezug auf Jugendliche - ernst und prüfen derzeit, ob Änderungen des Entwurfs erforderlich sind", heißt es dazu auf Anfrage.

Zudem sei zu ergänzen, dass sich durch die geplante Reform keine Ausweitung der Strafbarkeit für minderjährige Personen ergebe.

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