Attacke mit Nachspiel

GAK-Fan kassiert nach Altach-Match Faustschläge

Vorarlberg
25.06.2025 07:55

Zwei Fans des Altacher Fußballvereins mussten sich am Dienstag vor dem Landesgericht in Feldkirch verantworten. Nach dem Schlusspfiff beim Heimspiel „ihres“ Teams hatten sie einem 18-jährigen Steirer übel mitgespielt.

Den Grund für die Attacke kann sich das Opfer bis heute nicht erklären. Schnell sei es gegangen, berichtet der Steirer, der Anfang Februar mit einem Kollegen nach Vorarlberg gereist war, um sich die Partie Altach gegen den GAK anzuschauen. Als die beiden Steirer nach dem Match wieder zur Bushaltestelle schlendern, wird der 18-Jährige plötzlich von zwei schwarz gekleideten und vermummten Männern attackiert. Sie versetzen ihm jeweils einen Faustschlag ins Gesicht. Als die Täter die Flucht ergreifen, laufen sie direkt in die Arme der Polizei.

„Ich hatte mich provoziert gefühlt“, begründet der 26-jährige Erstangeklagte seine Kurzschlusshandlung vor Gericht. Beide GAK-Fans seien vermummt gewesen, das spätere Opfer habe einen knallroten Schlauchschal bis unter die Nase getragen, dazu einen roten Kapuzenpulli. Dunkel sei es zu dem Zeitpunkt auch gewesen. „Da ging ich in Grundkampfstellung und schlug zu“, schildert der Angeklagte den Sachverhalt.

Der Vorfall ereignete sich nach einem Altach-Heimspiel.
Der Vorfall ereignete sich nach einem Altach-Heimspiel.(Bild: GEPA)

Prellung des Jochbeins und Rissquetschwunde
Eine ähnliche Begründung für seinen Faustschlag ins Gesicht des GAK-Fans hat auch der 29-jährige Zweitangeklagte. „Ich hatte einfach Angst“, sagt der dreifach Vorbestrafte. Dass das Opfer durch die Faustschläge der körperlich offensichtlich überlegenen Beschuldigten lediglich mit einer Prellung des Jochbeins und einer Rissquetschwunde an der Lippe davonkam, ist laut Staatsanwältin „reines Glück“.

Da sich die Angeklagten reumütig zeigen und auch an den 18-jährigen Steirer bereits ein Teilschmerzengeld bezahlt haben, kommen beide vor Gericht mit einem blauen Auge davon. Richter Theo Rümmele spricht die Delinquenten wegen Körperverletzung schuldig, verhängt über den Erstangeklagten eine teilbedingte Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro und spricht dem Opfer weitere 200 Euro Teilschmerzengeld zu. Der Zweitangeklagte bekommt aufgrund seiner Vorstrafen eine bedingte Haft von vier Monaten aufgebrummt und 1440 Euro Geldstrafe. Auch er muss dem Opfer weitere 200 Euro an Teilschmerzengeld bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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