21-Jähriger verurteilt

Junger Vater bricht Säugling beide Beine

Niederösterreich
25.05.2023 11:22

Ein 21-jähriger Vater aus dem Bezirk Tulln (NÖ) ist wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht gestanden. Er soll seinen einen Monat alten Sohn beim Wickeln fallen gelassen haben. Der Säugling erlitt einen Schädelbruch. Ein anderes Mal brach der Mostviertler dem Kind beim Anziehen beide Beine. Nun wurde der 21-Jährige rechtskräftig zu bedingter Haft sowie einer Geldstrafe verurteilt.

Brüche beider Schien- und Wadenbeine, Schädelbruch mit Einblutungen ins Gehirn - laut Gutachten wird der kleine Säugling aufgrund der Verletzungen ein Leben lang mit den Folgen zu kämpfen haben. Dieser tragische Fall lässt selbst einen hartgesottenen Richter fassungslos zurück. Denn die Frage, ob man den 21-jährigen Vater überhaupt mit dem Kind alleine lassen hätte dürfen, beantwortet er eindeutig mit „Nein!“

(Bild: Weichhart, Krone KREATIV)

Der junge Mostviertler ist selbst stark gehandicapt: Laut Verteidigung seien die Vorkommnisse mit der starken Sehbeeinträchtigung des Angeklagten zu begründen. „Es war keine Absicht, mir tut das alles furchtbar leid“, bekennt sich der Vater gleich zu Beginn der Verhandlung schuldig.

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Sie hätten gleich von Beginn an Unterstützung gebraucht. Leider ist diese erst zu spät gekommen.

Richter zum Angeklagten

Er sei mit der Situation „überfordert gewesen“. So soll der 21-Jährige im November des Vorjahrs seinem Sohn beim Strumpfhosenanziehen beide Beine gebrochen haben. Nur wenige Tage später sei der Säugling beim Windelwechseln vom Wickeltisch gefallen. Die Mutter habe im Nebenzimmer einen lauten „Pumperer“ gehört, das Geräusch aber nicht zuordnen können. Das Baby erlitt dabei einen Schädelbruch. Am nächsten Tag wurde der Vater verhaftet.

„Keine Durchschnittseltern“
Das junge Elternpaar - auch die 20-jährige Mutter leidet unter einer Beeinträchtigung - hatte um Unterstützung für die Zeit nach der Geburt angesucht. Doch diese kam leider zu spät: Der Bub wird sein Leben lang mit den Folgen zu kämpfen haben. Es sei offensichtlich, dass es sich hier um „keine Durchschnittseltern“ handelt, ortet der Richter zu langsames Handeln seitens der Behörden. „Sie hätten aber auch selbst um Hilfe von Ihrer Familie bitten können“, gibt Herr Rat dem Vater mit auf den Weg. Das Verfahren gegen die Mutter wurde inzwischen eingestellt.

Weisung zur Elterntherapie
„Das, was passiert ist, darf sich keinesfalls wiederholen“, so der Staatsanwalt abschließend. Der 21-Jährige wurde rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe verurteilt. Weiters muss er dem Opfer 11.400 Euro Schmerzensgeld zahlen und für alle künftigen Schäden im Zusammenhang mit den Verletzungen seines Sohnes haften. Zusätzlich muss der junge Mann eine Eltern- oder Erziehungsberatung absolvieren, um „im Umgang mit Säuglingen geschult zu werden“. Das Baby weilt derzeit in der Obhut der Jugendwohlfahrt und soll künftig bei einer Pflegefamilie unterkommen.

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