Versuchter Mord?

Glasscherbe in Hals gerammt: „Wollte das nicht!“

Salzburg
24.05.2023 08:00

Ein Arbeitsloser (27) steht wegen Mordversuchs im Salzburger Nachtleben vor Gericht. Er soll Daniel S. (46) mit einem zerbrochenem Weinglas gezielt in den Hals gestochen haben. Der Angeklagte beteuert aber: „Es war ein Versehen. Ich wollte das nicht!“

Beinahe tödlich endete ein Angriff mit einem zerbrochenen Weinglas am 3. November 2022 vor dem Salzburger Nachtlokal „Watzmann“. Ein 27-Jähriger soll Daniel S. (46) den Stiel des Glases wuchtig in den Hals gerammt und dabei die Schlagader nur knapp verfehlt haben. Das Opfer sackte zusammen, der Angreifer flüchtete in seinem Audi RS3. Am Dienstag nahm der Arbeitslose (27) im Salzburger Justizgebäude vor dem Schwurgericht Platz. Vorwurf: Mordversuch.

Vor Gericht brach der mutmaßliche Täter sein Schweigen
Der Mann hatte bisher zur Tat geschwiegen, war von Kameras und Zeugen aber schwer belastet geworden. Verteidiger Leopold Hirsch kündigte ein Geständnis hinsichtlich einer schweren Körperverletzung an. Es folgte eine bemerkenswerte Einlassung seines Mandanten. „Ich wollte ihm das Handy aus der Hand schlagen, weil er die Polizei gerufen hat. Das Weinglas in meiner Hand habe ich dabei irgendwie vergessen“, beteuerte der Angeklagte.

Aufgrund seiner Vorstrafen habe er befürchtet, im Falle eines Polizeieinsatzes mit einer zuvor stattgefundenen Körperverletzung in Verbindung gebracht zu werden. Daniel S. war nämlich vor der Bluttat von einem bislang unbekannten Dritten geschlagen worden. „Ich bin bei der Auseinandersetzung sogar dazwischengegangen“, so der Angeklagte.

Zitat Icon

Ich bin einfach froh, dass ich am Leben bin. Die Tat beschäftigt mich aber immer noch sehr. Ich wäre fast unverschuldet gestorben.

Opfer Daniel S.

Zweifel an Erklärung des Angeklagten
Die Version des Mannes traf auf spürbare Skepsis. Mehrfach fragten Richter, Staatsanwalt, Geschworene und Opferanwalt nach. Der Gerichtsmediziner befeuerte die Zweifel an der Version des Mannes. „Die Bruchkante ist vor dem Auftreten des Glases auf der Haut entstanden“, so der Sachverständige.

Seine These: Wäre das Glas erst beim Schlag zersprungen, hätte Daniel S. mehrere Schnittwunden davongetragen. Für Opferanwalt Stefan Rieder ist damit klar: „Die Version des Angeklagten kann so nicht stimmen.“ Es spreche zu viel dafür, dass der Mann das Glas gezielt zerbrochen und dann damit zugestochen habe.

Opfer kämpft noch immer mit den Folgen der Tat
Opfer Daniel S. ist seit der Tat nicht nur durch eine 15 Zentimeter lange Narbe am Hals gezeichnet: „Psychisch geht es mir noch schlecht, weil ich fast unverschuldet gestorben wäre. Ich habe Angstgefühle, wenn Glas bricht oder jemand hinter mir geht.“

Am Donnerstag soll das Urteil fallen. Im Falle einer Verurteilung wegen Mordversuchs droht dem Mann eine langjährige Haftstrafe.

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