Für diese drei Gebiete werde die Polizei ein Verordnungsverfahren zur Schaffung von Erlaubniszonen unter Einbeziehung der jeweiligen Bezirke in Gang setzen, hieß es. Das wird geschehen, sobald die gesetzliche Grundlage am 1. November geschaffen ist. Die Bezirksvertretung hat auch ein Anhörungsrecht, erst dann wird fix entschieden, ob die Erlaubniszonen tatsächlich kommen oder nicht. Das Prozedere dauert einige Wochen.
Zudem wurde empfohlen, Teile des Auhofs und des Praters als Orte, an denen Sexarbeiterinnen ihrem Geschäft nachgehen können, zu klassifizieren. Diese beiden Areale sind nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes bereits erlaubte Gebiete. Die Steuerungsgruppe, die aus Vertretern der SPÖ und der Grünen, der Bezirke, der Verwaltung, von Polizei und NGOs besteht, begleitet die Einführung des neuen Gesetzes.
Appell an Bezirkschefs wegen Zonen-Auswahl
Wenn es nach der Steuerungsgruppe geht, sollen voraussichtlich zwei "kleine" Gürtelabschnitte in Erlaubniszonen für Straßenprostitution umgewandelt werden. Dabei handelt es sich um die Bereiche Neubaugürtel 30-38 im 7. Bezirk sowie um den Sechshausergürtel 1-11 in Rudolfsheim-Fünfhaus, teilte eine Sprecherin der zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) mit. Abgesehen vom Gürtelareal wurde auch ein Teilbereich des Josef-Holaubek-Platzes am Alsergrund als potenzielle Erlaubniszone definiert.
"Um ausreichend Plätze zur Verfügung zu stellen, wird das Steuerungsteam bereits im November über weitere Gürtelbereiche als Erlaubniszonen unter Einbeziehung der Bezirksvorsteher diskutieren", kündigte Gemeinderatsmandatarin Brigit Hebein (Grüne) an. Zudem appellierte sie an die Bezirkschefs, "bereits in den nächsten Tagen zu klären, welche Teile des Gürtels oder andere Bereiche ihrer Bezirke sich als Erlaubniszonen eignen". Ob die vorgeschlagenen Erlaubniszonen tatsächlich Realität werden, entscheidet sich erst in den kommenden Wochen.
Erlaubniszonen als "lösungsorientierter Zugang"
Hebein warb für das neue Gesetz. Dadurch würden zahlreiche Wohngebiete entlastet werden - davon würden die Anrainer zahlreicher Straßenzüge profitieren. Sie betonte aber auch, dass das Prostitutionsgesetz Straßenprostitution nicht abgeschafft, sondern erstmals die Möglichkeit der Erlaubniszonen geschaffen habe."Wo die Stadtpolitik früher mit Verboten zu regulieren versuchte, ist die Schaffung von Erlaubniszonen ein lösungsorientierter Zugang. Diese gilt es zu nützen", unterstrich sie.
Das novellierte Prostitutionsgesetz sieht neben dem Verbot für die Straßenprostitution auch ein strengeres Bewilligungsverfahren für Bordelle, Strafen für Freier und bürokratische Erleichterungen für Sexarbeiterinnen vor. Mit der Novelle werden auch die Strafen für Prostituierte herabgesetzt. Die Polizei wird jedenfalls die Einhaltung des neuen Gesetzes ab Inkrafttreten am Dienstag kontrollieren, hieß es. Auch Schwerpunktkontrollen sind geplant.
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