Um ihre Sucht zu finanzieren, verdiente sich eine Unterländerin (35) ihr Geld mit Drogenverkäufen. Für die illegalen Geschäfte musste sich die zweifache Mutter am Freitag vor dem Landesgericht in Feldkirch verantworten.
Dem Gericht ist die Angeklagte nicht unbekannt. Vier Vorstrafen, drei davon in Österreich, schlagen bei der mit Klimperwimpern und Extensions aufgehübschten Unterländerin bereits zu Buche. Am Freitag folgte ein erneuter Schuldspruch, weil sie nicht nur Cannabis, Amphetamine und Kokain von der Schweiz nach Österreich geschmuggelt hatte, sondern sich auch als Dealerin verdingte, um ihre eigene Sucht zu finanzieren. Keine gute Ausgangslage für ein mildes Urteil. Dazu kommt noch, dass sie erst im November eine Bewährungsstrafe über fünf Monate ausgefasst hatte.
Letzte Chance
Dass sich die arbeitslose Mutter zweier Kinder, die derzeit von Mindestsicherung lebt, bereits freiwillig in Therapie begeben hat, wertet Richter Christoph Stadler als Schritt in die richtige Richtung. Weil die Angeklagte „am Ball bleiben will“, um ihren Kindern eine gute Mutter zu sein, gibt der Herr Rat ihr nochmals eine letzte Chance und verurteilt sie erneut zu einer Bewährungsstrafe. Diesmal sind es acht Monate bedingt. Die Probezeit wird auf fünf Jahre verlängert. Eine Geldstrafe über 1600 Euro kommt noch dazu. Den aus den Drogengeschäften gemachten Gewinn von 10.000 Euro muss sie dem Staat zurückzahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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