Tausende Kärntner wird es in den kommenden Wochen wieder an die Adria ziehen. Dabei sollten die Reisenden aber einiges beachten.
Die gute Nachricht gleich zu Beginn: Die langen Wartezeiten an der slowenisch-kroatischen Grenze sollten endlich der Vergangenheit angehören. Seit 1. Jänner ist Kroatien nämlich Teil des Schengen-Raumes. Dadurch fallen die Personenkontrollen am Grenzübergang weg. „Dennoch müssen ein gültiger Reisepass oder Personalausweis mitgeführt werden“, mahnt ÖAMTC-Verkehrsjurist Christoph Kronsteiner. Der Experte rät außerdem dazu, die Pässe von Kindern rechtzeitig zu prüfen. Denn die Ausstellungsfristen sind bei Kinderpässen anders.
Vor allem im Bezirk Spittal sollte man sich derzeit rechtzeitig um die Antragsstellung kümmern. Aufgrund einer Systemumstellung kommt es im Passamt der Bezirkshauptmannschaft nämlich zu Verzögerungen.
Strafen im Ausland teurer
Wer nach Italien will, sollte sich vorher genau über die verkehrsberuhigten Zonen informieren. Kronsteiner: „Liegt das Hotel in einer solchen Zone, sollte man die Mitarbeiter bitten, das Fahrzeug bei der zuständigen Stelle registrieren zu lassen.“ Generell rät der Experte, auf das Tempolimit zu achten: „Verkehrsstrafen im Ausland sind bekanntermaßen empfindlich teurer als in Österreich.“
Die Verjährungsfristen in Italien sind sehr lange. Oft flattern Urlaubern jetzt noch Strafen von vor zehn Jahren ins Haus.
Christoph Kronsteiner, Verkehrsjurist
Und er hat noch weitere Tipps: Sollte bei italienischen Mautstellen der Schranken offen sein, nicht einfach hindurch fahren. Das Kennzeichen wird gespeichert; es kann noch Jahre nach dem Urlaub zu Mautrückforderungen über ein Inkassobüro kommen.
Parkticket sicherheitshalber aufbewahren
Ebenfalls aufpassen sollte man in kroatischen Kurzparkzonen. Kronsteiner: „Um mögliche Rückforderungen zu verhindern, sollte das Parkticket unbedingt aufbewahrt werden. Denn es ist bereits vorgekommen, dass trotz rechtmäßig bezahlter Gebühr versucht wurde, im Nachhinein eine Strafe zu verhängen.“
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