Er habe nicht daran gedacht, vor dem Aufstellen des neuen Ofens einen Rauchfangkehrer zu konsultieren, sagte der 42-Jährige aus dem Bezirk Neusiedl am See beim Prozess am Landesgericht Eisenstadt. Er holte sich Rat im Internet. Kohlenmonoxid trat aus, drei Menschen landeten im Spital.
„Mit Holz kann ich bei einem Blackout heizen. Außerdem wird Gas immer teurer.“ Sechsmal habe der Ofen tadellos funktioniert, ehe in der Früh Kohlenmonoxid austrat, der Angeklagte in Ohnmacht fiel und ebenso mit Rauchgasvergiftung ins Spital gebracht werden musste wie seine Frau und ein Neffe. Im Wohnkomplex mussten alle Bewohner evakuiert werden. Ergo wurde dem Mann wegen grob fahrlässiger Körperverletzung und Gemeingefährdung der Prozess gemacht, der sehr lehrreich war.
„Das konnte der Mann nicht wissen“
Der Ofen sei sachgemäß angeschlossen gewesen, da könne man im Prinzip wenig falsch machen, sagte ein Rauchfangkehrermeister aus. Aber: „Neue Wohnungen sind zu dicht, es kommt zu wenig Luft rein. Dann schalten sich im Bad und WC Ventilatoren ein. Deren Luft drückt den Rauch aus dem Ofen im Kamin zurück, es entsteht ein Vakuum. Das konnte der Mann nicht wissen.“
Und: Im Heizungs- und Klimaanlagengesetz Burgenland steht: „Einzelraumheizgeräte sind spätestens innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme einer erstmaligen Überprüfung zu unterziehen.“ Also alles rechtens, Freispruch!
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