In den vergangenen Wochen rückten die Feuerwehren vermehrt zu Brandeinsätzen aus. Ursachen sind Unachtsamkeiten und Nichtbefolgung von behördlichen Verordnungen. Nun stehen die Feiertage bevor:
Osterfeuer dürfen ausschließlich am Abend und in der Nacht entzündet werden.
Brauchtumsfeuer müssen allgemein zugänglich sein und sind nur mit trockenen, biogenen und nicht lackierten Materialien zu beschicken.
Bei Windstärken über 20 km/h ist das Anzünden verboten – erhöhte Funkenfluggefahr!
Ein Mindestabstand von 25 Meter zu angrenzenden Gebäuden ist einzuhalten.
Während des Abbrennens muss zumindest eine volljährige eigenberechtigte Aufsichtsperson anwesend sein.
Und: Bei Anzeichen von unkontrollierter Brandausbreitung, starkem Funkenflug oder Brandgefahr ist sofort die Feuerwehr zu verständigen - 122!
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