Immer mehr Kinder lackieren sich gern die Nägel, deshalb hat die Arbeiterkammer Oberösterreich zehn Lacke aus Kinderkosmetiksets überprüft. In zwei Proben wurden allergieauslösende Konservierungsstoffe gefunden, deren Einsatz in Nagellacken verboten ist. Beide Produkte gelten als nicht sicher und dürften nicht vermarktet werden. In sechs Artikeln war Blei, allerdings in Mengen, aus denen sich kein nennenswertes Risiko ableiten lässt.
Der AK-Konsumentenschutz empfiehlt, Kindern nur ausnahmsweise Nagellack aufzutragen. Im Test wurde jeweils ein rosa- oder pinkfarbener Nagellack aus zehn Kinderkosmetiksets im Labor der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) auf allergieauslösende Konservierungsstoffe sowie Schwermetalle untersucht. Die zehn Sets zum Preis von 2,99 bis 24,99 Euro stammten aus Parfümerie-, Drogeriemarkt- und Einzelhandelsketten sowie Spielzeugläden.
Nach EU-Recht verboten
Auch wenn Eltern Produkte auf Wasserbasis bevorzugen, ist nicht selbstverständlich, dass diese frei von Problemstoffen sind, wie dieser Test und auch Schwerpunktkontrollen der AGES zeigen würden. Denn zur Konservierung wässriger Produkte werden Isothiazolinone eingesetzt. In Kosmetika ist deren Einsatz aufgrund ihres allergieauslösenden Potenzials nach EU-Recht nur mehr eingeschränkt erlaubt oder sogar ganz verboten.
In einer Probe war jedoch ein Gemisch aus Methylisothiazolinon und Methylchloroisothiazolinon und in einer weiteren Benzisothiazolinon. Sie wurden als nicht sicher beanstandet. Benzisothiazolinon darf weder in auf der Haut verbleibenden noch in abzuspülenden Kosmetika als Konservierungsmittel eingesetzt werden. Dieses Produkt hielt außerdem seine Werbeversprechen hinsichtlich Natürlichkeit und Umweltfreundlichkeit nicht.
Kinder kauen an den Lacken
Bei Kindern sei die Aufnahme von Problemsubstanzen in Nagellacken nahezu unvermeidbar, da sie gerne an den Nägeln kauen, so die AK. Als besonders vulnerable Gruppe seien sie aber besonders zu schützen. Zwar konnten in sechs Proben Blei, in einer Arsen nachgewiesen werden, jedoch in so geringen Mengen, dass sie als technisch unvermeidbare Verunreinigung gelten bzw. sich kein nennenswertes Risiko durch die Verwendung dieser Produkte ableiten lässt. Bei vier Proben lagen die Schwermetallgehalte sogar unterhalb der Nachweisgrenze.
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