Neonazipartei im Fokus

„Hängt die Grünen“: Mildes Urteil zu Hetzplakaten

Ausland
29.03.2023 13:29

Die rechtsextreme Splitterpartei „III. Weg“ verbreitete im deutschen Bundestagswahlkampf 2021 Hetzplakate mit der Aufschrift „Hängt die Grünen“. Das Landgericht München hat den Ex-Vorsitzenden (66) nun unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Ein weiterer Angeklagter bekam einen „Freispruch zweiter Klasse“. In der ersten Instanz war der nun freigesprochene 42-Jährige noch zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Am Mittwoch kam es in München zum Berufungsprozess gegen Klaus Armstroff, Vize-Parteivorsitzender des „III. Wegs“, und Karl-Heinz Statzberger, stellvertretender bayrischer Landesvorsitzender. Nach der erstinstanzlichen Freiheitsstrafe für den Aktivisten aus Bayern kam es nun zu einem Freispruch.

„Freispruch 2. Klasse“
Das Landgericht habe sich nicht davon überzeugen können, dass der 42-Jährige an der Anbringung der Plakate beteiligt gewesen sei, hieß es. Dies sei aber „ein Freispruch 2. Klasse“. Rechtskräftig sind die beiden Urteilssprüche noch nicht.

20 Plakate aufgehängt
Beim erneut verurteilten 66-Jährigen ging das Gericht dagegen von Volksverhetzung, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten und Billigung von Straftaten aus. Der Mann - damals Vorsitzender der Partei - sei mit verantwortlich dafür, dass während des Bundestagswahlkampfes 2021 in Bayern insgesamt 20 Plakate der Kleinstpartei mit dem Spruch aufgehängt worden seien. Er muss eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 60 Euro bezahlen.

Da der Mann nach dem Abhängen der Plakate durch die Behörden deren „umgehende Wiederaufhängung“ gefordert habe, sei ausgeschlossen, dass diese ursprünglich ohne seine Beteiligung aufgehängt worden seien.

Urteil auch in Zwickau
Erst vor wenigen Tagen verurteilte das Amtsgericht Zwickau ebenfalls einen Funktionär des III. Weges im Zusammenhang mit den Plakaten, die auch in Sachsen aufgehängt worden waren. Dort hatte die Verteidigung argumentiert, dass Grün auch die Farbe des III. Weges sei und der Spruch verschiedene Deutungen zulasse - allerdings ohne Erfolg.

„Eindeutiger Gewaltaufruf bis hin zum Tötungsdelikt“
Das Landgericht München erklärte nun, die Plakate bezögen sich eindeutig auf Anhänger der Partei die Grünen und seien ein „eindeutiger Gewaltaufruf bis hin zum Tötungsdelikt“. Hinweise darauf, dass die Aufforderung nicht ernst gemeint gewesen sei, gebe es nicht.

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