Urteil in Deutschland

„Hängt die Grünen!“: Neonazi-Plakat muss weg

Ausland
21.09.2021 14:55

Die rechtsextreme deutsche Kleinpartei „Der III. Weg“ darf ab sofort nicht mehr mit Plakaten für die Bundestagswahl werben, auf denen „Hängt die Grünen!“ zu lesen steht. Das zuständige Oberverwaltungsgericht sieht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Die Wahlplakate seien „geeignet, den öffentlichen Frieden durch Aufstacheln zum Hass sowie durch einen Angriff auf die Menschenwürde der Mitglieder der Grünen zu stören“.

Damit hob das Oberverwaltungsgericht ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz (Sachsen) auf. Dieses hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass gleichlautende Plakate im sächsischen Zwickau mit einem Abstand von mindestens hundert Metern von denen der Grünen entfernt hängenbleiben dürfen. Die Stadt Zwickau hatte zuvor angeordnet, dass die Plakate abgehängt werden müssen. Dagegen wehrten sich die Rechtsextremen vor dem Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag zunächst erfolgreich.

Eine Kundgebung des „III. Weges“ anlässlich des 1. Mai im Jahr 2019 (Bild: AFP)
Eine Kundgebung des „III. Weges“ anlässlich des 1. Mai im Jahr 2019

Auch in München verboten
Zwar gewährleiste die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit in der öffentlichen Auseinandersetzung - zumal im politischen Meinungskampf - auch das Recht, in überspitzter und polemischer Form Kritik zu äußern. „Bei evidenter Verwirklichung nicht nur unbedeutender Strafvorschriften muss die Meinungsfreiheit der Partei aber hinter den Schutz der öffentlichen Sicherheit zurücktreten“, erklärten die Richter am Dienstag. Auch in München gibt es eine einstweilige Verfügung gegen das Aufhängen dieser Plakate.

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