Fahrlehrer verurteilt

„Alles, was im Auto passiert, bleibt im Auto“

Kärnten
24.03.2023 13:08

Nach einem Jahr der Ermittlungen fand am Freitag am Bezirksgericht in Feldkirchen der Prozess gegen einen 53-jährigen Fahrlehrer statt, der Fahrschülerinnen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren sexuell belästigt haben soll. Nun steht das Urteil fest.

Eine Fahrschülerin, die sich im Februar 2022 dem Besitzer der Fahrschule anvertraut hatte, hatte den Fall ins Rollen gebracht. Sie gab an, von ihrem Fahrlehrer sexuell belästigt worden zu sein. Und sie war nicht die einzige: Rund 70 Opfer meldeten sich in den folgenden Monaten nach einem Aufruf bei der Polizei, im Strafantrag ist letztendlich von 16 Frauen zu lesen.

In der Zeit von Ende 2017 bis Februar 2022 hatte der Fahrlehrer seine Schülerinnen - die er durchgehend „Mausi“ oder „Schatzi“ nannte - während der Ausbildungsfahrten begrapscht. Dazu legte er auch ein Geständnis ab.

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Alles was im Auto passiert, bleibt im Auto!

Soll der Angeklagte zu seinen Opfern gesagt haben

Betroffene leidet unter Schlafstörungen
Richterin Irene Malle-De Cillia begann, die Aussagen der jungen Frauen vorzulesen. „Alles was im Auto passiert, bleibt im Auto“, habe der Angeklagte gesagt. Grundtenor der Aussagen: Die Übergriffe wurden allesamt als „unangenehm, grausig und ekelhaft“ empfunden. Eine der Betroffenen leidet noch immer an den Folgen der Tat, laut ihrer Privatbeteiligtenvertreterin, die 300 Euro Teilschmerzengeld forderte, leide sie unter Schlafstörungen und ziehe sich sozial zurück.

Die Taten seien laut der Richterin kein „Ausrutscher“ gewesen: „Sie haben Ihre Machtposition schamlos ausgenützt. Beim Autofahren, wenn die Mädchen drinsitzen und sich konzentrieren müssen, haben Sie Ihre Tathandlungen durchgeführt.“ Darauf verwies auch Bezirksanwalt Johannes Zepitz: „Sie haben noch Glück, dass Sie bei der Fahrprüfung nicht mitgewirkt haben“ Sonst bewege man sich im „Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses“ mit viel höherer Strafdrohung.

Zwei Monate bedingte Haft
Gedroht hätten maximal sechs Monate Haft, da seien zwei Monate bedingt durchaus streng, erklärte Malle-De Cillia: „Normalerweise gibt es bei Erstverurteilungen mit so einer Strafdrohung eine Geldstrafe. Das Urteil soll aber bei Ihnen und auch in der Allgemeinheit ein Bewusstsein schaffen, dass das kein Kavaliersdelikt ist.“

Ursprünglich hatten sich an die 70 junge Frauen in der Causa bei der Polizei gemeldet, zur Verurteilung geführt hatten schließlich aber nur 16 Fälle, unter anderem, weil die Tat in der vorliegenden Form erst seit dem Jahr 2016 strafbar ist. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Bezirksanwalt Zepitz gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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