Befehl aus Den Haag

Deutschland „verpflichtet, Putin zu verhaften“

Ukraine-Krieg
19.03.2023 14:52

Nach dem Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin rechnet der deutsche Justizminister Marco Buschmann damit, „dass der IStGH zügig auf Interpol sowie die Vertragsstaaten zugehen und sie um Vollstreckung ersuchen wird“. In einem Interview erläuterte er, was das bedeutet.

„Deutschland ist dann verpflichtet, Präsident Putin, wenn er deutsches Territorium betritt, zu inhaftieren und an den IStGH zu übergeben“, sagte der FDP-Politiker gegenüber der „Bild am Sonntag“. Anders als nationale Strafverfolgungsbehörden könne das Gericht in Den Haag nach seiner Rechtsprechung auch gegen Staatsoberhäupter vorgehen.

Der Kreml betonte am Sonntag erneut, dass Russland die Gerichtsbarkeit des IStGH nicht anerkenne. „Russland tut und wird das tun, was seinen Interessen entspricht“, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow in Hinblick auf Buschmanns Äußerungen.

Moskau: „Absurder Beschluss“
Der russische Botschafter in Berlin, Sergej Netschajew, warf Deutschland einen Eskalationskurs vor. „Die unverantwortlichen Äußerungen einiger deutscher Vertreter, sie würden den rechtswidrigen und völlig absurden IStGH-Beschluss unterstützen und seien bereit, diesen umzusetzen, sind äußerst besorgniserregend und deuten darauf hin, wie fernab der Realität sie sind in ihrer Bestrebung, den Konflikt mit Russland weiter eskalieren zu lassen“, teilte der Diplomat mit. Das nationale Ermittlungskomitee in Moskau kündigte eine Prüfung der Äußerungen Buschmanns, einschließlich einer Reaktion an.

Der im niederländischen Den Haag ansässige Gerichtshof hatte am Freitag Haftbefehl gegen Putin wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine erlassen. Die Ermittler machen ihn für die Verschleppung von Kindern von besetztem ukrainischen auf russisches Gebiet verantwortlich. Russland betont, die Kinder vor den Kampfhandlungen im Krieg in Sicherheit gebracht zu haben. Neben Russland erkennen auch die USA und China das Gericht nicht an. Insgesamt haben mehr als 120 Staaten, darunter Österreich, das Römische Statut ratifiziert.

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