Beschwerde abgewiesen

Bettelverbot in Salzburg bleibt weiterhin aufrecht

Salzburg
15.03.2023 20:15

Das Höchstgericht wies eine Beschwerde der „Plattform für Menschenrechte“ ab.

Bereits seit mehreren Jahren gelten in der Salzburger Innenstadt mehrere Bettelverbotszonen – und das dürfte auch in Zukunft so bleiben. Die „Plattform für Menschenrechte“ hatte sich vergangenes Jahr an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt, wollte so das Verbot kippen. Nun gibt es eine Entscheidung des Höchstgerichts. Der VfGH lehnte die Behandlung der Beschwerde ab. Weil diese „keine hinreichende Aussicht auf Erfolg“ habe, wie es wörtlich in dem Beschluss heißt.

Konkret hatte sich die „Plattform für Menschenrechte“ auf den Fall einer Frau aus Rumänien bezogen. Diese hatte in der Schanzlgasse gebettelt und eine Strafe in Höhe von 100 Euro erhalten. Die Beschwerde dagegen beschäftigte nun den VfGH.

Das Höchstgericht befasste sich bereits in der Vergangenheit immer wieder mit dem Bettelverbot in der Stadt Salzburg. In den Jahren 2012 und 2017 kippte man entsprechende Verordnungen des Gemeinderats. Mittlerweile gilt ein modifiziertes und örtlich begrenztes Verbot.

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Salzburg-Krone
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