Prozess gegen Trio

Brutaler Raub: Drahtzieherin erst zwölf Jahre alt

Salzburg
14.03.2023 17:44

Ein brutales Raubdelikt brachte ein Mädchen (14) und einen Burschen (15) in Salzburg vor Gericht. Das Opfer ist ein 14-jähriges Mädchen, das in eine Tiefgarage gezerrt und dort gepeinigt wurde. Die eigentliche Haupttäterin, die durch außerordentliche Gewaltbereitschaft aufgefallen ist, kommt ungeschoren davon. Sie ist erst zwölf Jahre alt.

„Insgesamt hat man einfach den Eindruck, Sie nehmen das alles hier überhaupt nicht ernst und tun einfach, was Sie wollen!“ Die Worte des Richters sprechen Bände über das Gebaren dreier Jugendlicher am Dienstag vor dem Salzburger Landesgericht.

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A. ist auf mich gesprungen und hat mir mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen. E. hat mir in den Nacken getreten.

Das Opfer gegenüber der Polizei

Haupttäterin kommt wegen ihres Alters ungeschoren davon
Angeklagt wegen Raubes waren nur zwei Drittel des Trios, denn die Haupttäterin ist erst 12 Jahre alt und damit strafunmündig. Sie war nur als Zeugin dabei. Einem arbeitslosen 15-Jährigen und einer Mittelschülerin (14) wurde aber der Prozess gemacht. Was war passiert?

Mädchen in Garage gezerrt und brutal überfallen
Am 10. Oktober des Vorjahres war das Trio beim im Salzburger Bahnhofsviertel unterwegs. Die 12-Jährige wurde als Drahtzieherin präsentiert. „Wir haben uns getroffen und A. meinte, sie will in die Garage gehen und M. ihr Geld abnehmen“, so die 14–jährige. Als das Mädchen (14) sich weigerte, mitzukommen, zog der 15-Jährige es am Arm in eine Garage.

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Werden Sie nicht frech! Der Richter fragt Sie, ob man sowas macht und Sie antworten darauf mit „Warum nicht?“

Der Staatsanwalt zur Haupttäterin (12)

Dann riss die 12-Jährige ihr Opfer an den Haaren zu Boden, setzte sich auf seinen Körper und schlug gut zehnmal mit den Fäusten zu. „A. ist auf mich gesprungen und hat mir mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen. E. hat mir in den Nacken getreten“, erinnert sich das Opfer bei der Polizei zurück. Auch die 14-Jährige soll zu getreten haben. Die Beute, 55 Euro Bargeld, teilte das Trio untereinander auf.

Kein Respekt, null Interesse
Die beiden Angeklagten und die Zeugin fielen vor Gericht durch eine lässige Sitzposition, demonstratives Desinteresse und fehlenden Respekt auf. Auch die Untersuchungshaft schien den 15-Jährigen, dem immer wieder ein Lächeln entglitt, nicht zu beeindrucken. „Ich finde das Gefängnis gut. Ich kenne da viele Leute“, meinte der 15-Jährige.

Daten & Fakten

Die Jugendkriminalität in Salzburg steigt. Es häufen sich Taten, bei denen Unmündige die Hauptrolle spielen. Erst in der Vorwoche beraubte ein Zwölfjähriger einen 14-jährigen Schüler.

Minderjährige unter 14 Jahren können strafrechtlich nicht belangt werden. Laut Justizministerium verliefen deshalb im Vorjahr 630 Anzeigen gegen Unmündige in Salzburg im Sand.

Im Jahr 2022 gab es um 517 Prozent mehr Anklagen gegen jugendliche Raub-Verdächtige als noch 2018. 107 Mal standen Jugendliche 2022 wegen Körperverletzung vor dem Richter.

Schwieriger familiärer Hintergrund
Der familiäre Hintergrund der Protagonisten ist schwierig. Die Angeklagte ist Vollwaise, der Angeklagte nächtigte zuletzt immer wieder in Notschlafstellen. Und die Mutter der 12-jährigen Haupttäterin kam früher selbst ständig mit dem Gesetz in Konflikt, wie sie in einer Prozesspause am Gang herumposaunte.

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Wir haben ein Problem mit unmündigen Straftätern. Mit jungen Leuten, denen jeder Respekt vor Staat und Gesetz fehlt. Zu oft wurde ihnen dieser schlicht nicht in die Wiege gelegt. Es geht um unbarmherzige Chaoten, die ihre Opfer ohne Angst vor Konsequenzen peinigen. Häufig konnten sie Empathie und Anstand von niemandem lernen. Was sollte also passieren? Es wäre sicher zu kurz gegriffen, allein die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre zu senken. Aber es muss etwas geschehen. Und ein guter Anfang wäre, wenn die Verantwortlichen ihre rosarote Brille abnehmen würden.

(Bild: Andreas Tröster)

„Krone“-Kommentar, Benedict Grabner

Die 14-Jährige erhielt 12 Monate auf Bewährung und wurde auch wegen eines Ladendiebstahls verurteilt. Zahlreiche frühere Verfahren wurden wegen Unmündigkeit eingestellt. Für den 15-Jährigen setzte es 15 Monate Haft. Verurteilt wurde er auch, weil er zuletzt immer wieder Spritztouren mit fremden Autos unternahm. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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