Hoch zu Ross kamen zwei Steirerinnen im letzten Frühjahr zu einer Corona-Demo in Gleisdorf. Ein Polizist erstattete Anzeige wegen Tierquälerei. Die Erstangeklagte erschien nicht zum Prozess, die zweite Frau wurde freigesprochen (nicht rechtskräftig).
Trillerpfeifen, Lautsprecher, Blaulicht und dicht gedrängte Menschenmassen: Eine Protest-Kundgebung ist zweifelsohne nicht gerade die optimale Umgebung für Tiere. Dennoch sind zwei Steirerinnen im letzten Frühjahr bei einer Corona-Demo in Gleisdorf mit ihren Pferden aufmarschiert - oder eingeritten. Ein Polizist erstattete Anzeige wegen Tierquälerei, am Dienstag mussten sich die Frauen am Grazer Straflandesgericht verantworten.
„Hochgradige Stressbelastung“
Die Erstangeklagte, eine in der Corona-Protestszene bekannte ehemalige Ärztin, tauchte erst gar nicht auf. Sie sei wegen Krankheit verhandlungsunfähig und wurde somit vom Prozess ausgeschieden.
Bleibt noch die zweite Pferde-Demonstrantin, die aber eher nur „Beifang“ war, denn sie ist anders als die Erstangeklagte nicht auf dem Pferd geritten und ihre Stute dürfte laut Zeugenaussagen und Videos auch nicht so sehr gestresst gewesen sein. Dennoch: „Das Pferd war starken optischen und akustischen Reizen ausgesetzt und es hat eine hochgradige Stressbelastung erlitten“, so die Staatsanwältin. Die Angeklagte quittierte die Ausführungen mit müdem Lächeln - was der Richterin nicht schmeckte: „Das ist eine Gerichtsverhandlung, da gibt’s nichts zu Lachen!“
„Habe meiner Stute sicher keine Qualen zugefügt“
Ganz im Ernst erklärt die Pferdebesitzerin dann: „Ich habe meiner Stute dadurch sicher keine Qualen zugefügt. Ich habe sie seit 18 Jahren und weiß, dass sie solche Situationen nicht stressen.“
Das ist eine Gerichtsverhandlung, da gibt’s nichts zu Lachen!
Die Richterin
Auch die als Zeugen geladenen Polizisten erklärten, dass ihr Hauptaugenmerk dem Pferd der Erstangeklagten gegolten habe. Dieses sei offensichtlich gestresst gewesen, habe etwa den Kopf verrissen und sich im Kreis gedreht. Zur Anzeige brachte ein Beamter die Sache, weil ihm „die Pferde leid getan haben.“
Das alleine reicht aber nicht für den Tatbestand der Tierquälerei, so die Richterin, vor allem einen Vorsatz erkenne sie nicht: Freispruch (nicht rechtskräftig).
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