Familie in Kellergasse

NÖ: Alle sechs Kinder wieder zurück bei Eltern

Niederösterreich
28.02.2023 17:44

Ende Jänner machte die Polizei eine überraschende Entdeckung in Niederösterreich, bei der sich ein 54-jähriger Vater mit seiner Frau und den sechs Kindern in einem Presshaus mit angeschlossener Kellerröhre häuslich - allerdings illegal - eingerichtet hatte. Da die Identität der Kinder nicht sofort geklärt werden konnte, wurden sie vorübergehend in die Obhut der Bezirkshauptmannschaft übergeben. Nun befinden sich die Kinder wieder bei ihren Eltern.

„Die Familie ist wieder zusammen“, bestätigte Rechtsanwältin Astrid Wagner auf Anfrage. Zuvor hatten sich die Kinder im Alter von sieben Monaten bis fünf Jahren in Obhut der Bezirkshauptmannschaft befunden. Während die Mutter bei den Kleinen übernachten dürfte, hatte der 54-Jährige nur tagsüber Besuchsrecht. Mittels DNA-Tests wurde die Vaterschaft des Mannes bestätigt.

Jugendgericht stimmte Antrag der Eltern zu
Das Jugendgericht stimmte in Folge laut einem „NÖN“-Bericht dem Antrag der Eltern zur Obsorge zu, die Kinder konnten die Klinik verlassen. Nun lebt die Familie gemeinsam in einer Wohnung. Ihr Mandant habe Dokumente für die Kinder beantragt, sagte Wagner. Meldezettel oder Geburtsurkunden gab es bisher keine.

Die Familie soll in einem Presshaus mit angeschlossener Kellerröhre gewohnt haben. Aufgrund von Anrainerbeschwerden hatten Vertreter der Bezirkshauptmannschaft und des Gemeindeamtes am 26. Jänner Nachschau in der Kellergasse gehalten. Der Mann attackierte die beiden mit Pfefferspray. Die Mitarbeiter wurden verletzt, sie verständigten die Polizei. Der 54-Jährige soll sich daraufhin mit den Kindern in dem Weinkeller verbarrikadiert haben. Das Gebäude wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft durchsucht. Dort befanden sich die 40-jährige Partnerin des Mannes und sechs Kinder.

54-Jähriger angezeigt
Der 54-Jährige wurden wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung angezeigt, sagte ein Polizeisprecher am Dienstag auf Anfrage. Verwaltungsstrafverfahren sind im Laufen. Als Grund gilt etwa, dass Weinkeller nicht zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen.

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