Drei Einträge im Strafregister wegen schwerer Körperverletzung, Einbruchsdiebstahl und Nötigung hat der 21-jährige Metallarbeiter aus Vorarlberg bereits. Dass seine Zündschnur sehr kurz ist, bekommen Mutter und Schwester immer wieder zu spüren.
Als ihm wieder einmal etwas nicht passt, lässt der Jähzornige die 13-Jährige wissen, dass er jemanden anheuern werde, der sie zusammenschlägt. Der Mutter sagt er, sie solle die Tochter besser nicht mehr allein lassen. Dazu bekennt sich der Angeklagte vor Gericht nur teilweise schuldig. Richter Christoph Stadler gibt er zu verstehen, dass er seinerzeit falsch verstanden wurde: „Ich meinte damit nur, sie solle aufpassen, dass sie nicht irgendwann mal an den Falschen gerät.“
Ich werde die Wohnungstür einschlagen, wenn ihr nicht gleich aufmacht!
Der Angeklagte
Drohung und Nötigung
Als er einmal von der Arbeit nachhause kommt und vor verschlossener Tür steht, schreibt er den Opfern eine Drohnachricht: „Ich werde die Wohnungstür einschlagen, wenn ihr nicht gleich aufmacht!“ Der Mutter reicht es. Sie erstattet Anzeige. Die Folge: Eine zweiwöchige Wegweisung durch die Polizei. Der Gang vor Gericht endet mit einem Schuldspruch wegen gefährlicher Drohung und Nötigung, mit einer viermonatigen bedingten Haft- und 3800 Euro Geldstrafe.
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