Verliebt in „Bienchen“
Mit 42 statt der erlaubten 30 km/h wurde ein Lenker in Vösendorf im Bezirk Mödling geblitzt. Zahlen muss er aber nichts: Eine juristische Spitzfindigkeit schützte ihn vor der eigentlich verdienten Strafe.
Kennen Sie Paragraf 52 in der Straßenverkehrsordnung? Es würde nicht schaden, wie ein Fall aus Vösendorf im Bezirk Mödling nun zeigt. Darin sind nämlich sämtliche Verkehrszeichen aufgelistet. Unter 10a beispielsweise die Geschwindigkeitsbeschränkung (also etwa das runde Tempo-30-Schild), unter 11a die Zonenbeschränkung (das viereckige Schild). Womit wir bereits mitten in dem skurrilen Fall wären.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.