Für eine Berufsschullehrerin aus Niederösterreich ging sich der Ticketkauf am Heimweg von einer Exkursion nicht mehr aus. Dafür hatte der Schaffner jedoch kein Verständnis und stellte eine Strafe aus. Die Ombudsfrau hat sich des Falles angenommen.
Auf Wien-Exkursion war Anna N. (Name geändert) im Dezember mit ihren Schülern. In der Früh habe sie, so die Berufsschullehrerin, ein Automaten-Ticket im Zug gekauft, weil es an ihrem Bahnhof in Niederösterreich weder Schalter noch Automat gebe. Die Rückfahrkarte wollte sie abends erwerben. Bei der Heimreise hatte es die Gruppe wegen verspäteter Öffis eilig, um den Zug um 17.50 Uhr zu erwischen.
Zugbegleiter stellte Strafe aus
Sonst hätte Frau N. ihre Schüler nicht pünktlich nach Hause bringen können. Zeit für einen Ticketkauf blieb keine. Im Zug habe sie sofort nach einem Ticketautomaten gesucht und den Schaffner getroffen. Der habe gemeint, es gebe keinen. Frau N. erklärte ihre Situation, fragte, ob sie eine Fahrkarte kaufen könne. Das wurde abgelehnt, die Lehrerin bekam 135 Euro Strafe.
Einspruch brachte keinen Erfolg
Ein späterer Einspruch und der Hinweis, dass der Cityjet-Express (CJX) auf der Webseite nicht als Nahverkehrszug angegeben war, halfen nichts. Online stehe, dass man im Nahverkehr Tickets vor Fahrtantritt kaufen müsse. Den Fehler, auf den die ÖBB offenbar erst durch die Kundin aufmerksam wurden, hat man kommentarlos korrigiert, Frau N. bat uns um Hilfe.
Die „Zwei-Drittel-Lösung“
Auf Anfrage haben sich die ÖBB entgegenkommend gezeigt, wenngleich alles tariflich korrekt gewesen sei. Frau N. bekommt nach Zahlung rund zwei Drittel, also 90 Euro als Gutschein erstattet.
Vielleicht wäre es ja möglich, gegenüber zahlungswilligen Kunden, die noch dazu Fehler aufzeigen, von vornherein mehr Fingerspitzengefühl zu beweisen?
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