Das große Aufrüsten

Immer mehr Steirer kaufen sich eine Waffe

Steiermark
29.01.2023 07:00

Pistolen und Gewehre sind in der Steiermark hoch im Kurs, die Zahl der Waffenbesitzer steigt stetig an - doch wozu wird eigentlich „aufgerüstet“? Die „Krone“ hat mit Branchenkennern einen Blick hinter die nackten Zahlen geworfen.

Ob als Jäger, Sportschütze oder zum Zweck der Selbstverteidigung: Mehr als 57.600 Steirer besitzen laut zentralem Waffenregister offiziell mindestens eine Waffe. Seit einigen Jahren steigen die Zahlen stetig an (Details siehe Grafik). Angesichts der allgegenwärtigen Krisenstimmung im Land - Flüchtlingswelle 2015, Corona-Pandemie, drohende Blackouts, Ukraine-Krieg - drängt sich die Annahme auf, dass hier ein Zusammenhang besteht.

Trendwende setze 2015 ein
„Ende der 1990er Jahre kam es zu einer konstanten Abnahme. Ab 2015, rund um die sogenannte Flüchtlingskrise, setzte aber die Trendwende ein“, erklärt Branchensprecher Robert Siegert, der mehrere Waffengeschäfte betreibt, unter anderem in Graz und Schladming. Aktuell könne aber von keinem Ansturm auf Waffenhändler und Panikkäufen die Rede sein. Siegert beobachtet dennoch einen moderaten Aufwärtstrend in der Grünen Mark.

Steirer entdecken Lust am Schießsport
Neben dem Sicherheitsaspekt ortet der Experte einen anhaltenden Trend zur Jagd und zum Schießsport. „Wir haben erst letztes Jahr in Graz eine neue Schießanlage eröffnet, und das Interesse an diesem Generationen übergreifenden Sport ist groß“, so Siegert. Wer nicht im Besitz einer Jagdkarte ist und sich etwa eine Pistole zulegen möchte, muss ohnehin am Schießstand den „Waffenführerschein“ absolvieren, um eine Besitzkarte zu bekommen.

Neben nachgewiesener Praxis und einer behördlichen Überprüfung müssen künftige Waffenbesitzer ein psychologisches Gutachten vorlegen. Auch hier schlägt sich der „Aufrüstungs-Trend“ nieder, bestätigt Markus Unterleitner vom Institut für Nachschulung und Fahrer-Rehabilitation, das auch Waffen-Verlässlichkeitstests macht: „Selbstschutz wird eher selten als Motiv genannt, meistens geht es um Sportschießen. Ob das immer stimmt, ist natürlich schwer zu beurteilen.“ Klare Ausschlussgründe seien etwa Alkoholsucht oder psychische Erkrankungen. Das Klientel sei bunt gemischt, aber deutlich männlich dominiert.

Fakten

Das österreichische Waffengesetz regelt unter anderem den Erwerb und Besitz sowie die Berechtigung zum Führen einer Waffe. Diese sind in verschiedene Kategorien aufgeteilt, dementsprechend gelten unterschiedliche Bedingungen. Absolute Grundvoraussetzung für Schusswaffen ist die Unbescholtenheit.

Wer darf in Österreich welche Waffen kaufen?

Ab 21 Jahren können Waffen der Kategorie B, etwa Pistolen oder „Halbautomaten“, erworben werden. Dazu ist aber eine Waffenbesitzkarte notwendig. Waffen der Kategorie C (Büchsen, Flinten) sind grundsätzlich ab 18 Jahren erhältlich - führen darf man sie aber nur mit einem Jagdschein oder einer Besitzkarte. Zudem gilt hier eine dreitägige „Abkühlphase“ samt behördlicher Überprüfung.

Welche Voraussetzungen gilt es zu erfüllen?

Eine Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz einer Waffe, man darf sie aber nicht mit sich führen (nur z. B. zum Schießplatz transportieren). Für die Karte braucht es ein psychologisches Gutachten, den Nachweis zur sicheren Verwahrung sowie einen „Waffenführerschein“ (Praxistraining). Zudem gibt es einen umfangreichen behördlichen Hintergrund-Check.

Wer darf eine Schusswaffe am Körper tragen?

Dafür ist ein Waffenpass notwendig. Neben Dienstwaffenträgern wird diese Berechtigung erteilt, wenn jemand „besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann“. Während das früher etwa für auch für Geldboten gegolten hat, hat man heute in der Praxis faktisch kaum eine Chance auf einen Waffenpass.

Waffenverbote in wenigen Jahren mehr als verdoppelt
Stark zugenommen haben zugleich auch die behördlich verhängten Waffenverbote in der Steiermark: Alleine die Polizei hat im Jahr 2021, dem letzten Erhebungsstand, mehr als doppelt so viele vorläufige Verbote (218) ausgesprochen als noch im Jahr 2013. Wobei das nicht automatisch bedeutet, dass die betroffenen Personen auch tatsächlich Waffen besitzen, vielmehr handelt es sich um eine Präventivmaßnahme. Wenn es aber in solchen Fällen zu Abnahmen kommt, handelt es sich laut Polizei vorwiegend um Gaspistolen oder Messer.

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