Nachdem ein Einzelrichter im Vorjahr wegen der Schwere der Verletzungen des Babys ein Unzuständigkeitsurteil gefällt hatte, fand am Dienstag im Landesgericht Linz der Schöffenprozess gegen die Eltern statt. Mutter und Vater mussten sich nun wegen des Verdachts der absichtlich schweren Körperverletzung verantworten. Sie sollen dem Neugeborenen mehrere Knochenbrüche zugefügt haben.
Zehn Tage nach der Geburt am 20. März 2020 soll laut Anklage für den Sohn einer Österreicherin und ihres Ehemanns aus Bangladesch das Martyrium begonnen haben. Von 13. April bis 16. Mai erlitt das Frühchen einen Bruch des rechten Oberschenkels, Frakturen der Wachstumsfugen an den Oberarmen, Serienrippenbrüche sowie einen Schädelbruch. Als einzige Erklärung für die schweren Verletzungen nannte der Gerichtsmediziner im ersten Prozess „direkte, massive Gewalteinwirkung“. Eine absichtlich schwere Körperverletzung stritten die 27-jährige Angeklagte und der 25-jährige Angeklagte vor dem Schöffengericht entschieden ab.
Es ist „nichts passiert“
Eine Antwort auf die Frage, wie der Säugling zu den Verletzungen gekommen sei, konnten sie jedoch auch nicht geben. Es ist „nichts passiert“, versicherte die Frau. Sie habe ihren Sohn weder fest angepackt, noch geschüttelt. Nachdem allerdings laut ihren eigenen Angaben nur sie gemeinsam mit dem Ehemann auf ihren Sohn aufgepasst hätten, sei der einzige Schluss, dass sie auch für die schweren Blessuren verantwortlich seien, meinte der Staatsanwalt.
„Immer gut um das Kind gekümmert“
Die Mutter beteuerte jedoch, sie und ihr Mann hätten sich „immer gut um das Kind gekümmert“. Überfordert bei den alltäglichen Dingen, wie in einem Gutachten festgehalten, seien sie aber nicht gewesen. Allerdings hätten sie Unterstützung von einer mobilen Kinderkrankenschwester erhalten, die jedoch auch von dem Martyrium nichts bemerkt haben will.
Weitere Verletzungen
Eine Ärztin eines Linzer Spitals hatte bei der Polizei den Misshandlungsverdacht angezeigt, nachdem der Vater am 16. Mai 2020 wegen des gebrochenen Oberschenkels in die Ambulanz gekommen war. Es wurden an dem Baby weitere Verletzungen in unterschiedlichen Heilungsstadien diagnostiziert.
Vater freigesprochen
Das nicht rechtskräftige Urteil: Die Mutter muss wegen Quälens eines Unmündigen eine Geldstrafe von 1200 Euro zahlen, bekam zudem eine auf drei Jahre bedingte Haft aufgebrummt. Der Vater wurde freigesprochen.
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