Aus dem Gericht

Gewaltige Pechsträhne für Wälder Bauern

Vorarlberg
22.11.2022 09:30

Überforderung und Frust über Liebes-Aus mit seiner Freundin ließen einen jungen Landwirt aus dem Bregenzerwald durchdrehen. 

Es ist eine ganze Reihe an Delikten, die dem 23-Jährigen vonseiten der Staatsanwältin vorgeworfen wird. Angefangen von falscher Beweisaussage sowie Fälschung von Beweismitteln bis hin zu Vortäuschung einer strafbaren Handlung und gefährlicher Drohung.

Konkret rankt sich alles um die Sache mit der Ex-Freundin des Angeklagten. Eineinhalb Jahre waren er und die heute 18-Jährige ein Paar. Als die Frau die Beziehung vergangenen Februar schließlich beendet, bricht für den Geschassten eine Welt zusammen. Erst recht, als dann auch noch wenige Tage danach sein Onkel stirbt und er von heute auf morgen die Landwirtschaft übernehmen muss.

Nächtliche Klingel- und Schmieraktion
Alleingelassen mit seinem Liebeskummer und einem Haufen Arbeit im Stall erfährt er zu allem Unglück auch noch, dass sich seine Ex mit anderen Burschen eine gute Zeit macht. In seinem Frust schreibt er mehrere anonyme Briefe an die Verflossene. Manche gibt er bei der Post auf, andere deponiert er am Auto der 18-Jährigen. Sinngemäßer Inhalt: „Er“ solle die Finger von ihr lassen, da es ansonsten Saures gebe. Als die Frau den Landwirt daraufhin verdächtigt, der Verfasser der Nachrichten zu sein, streitet dieser ab. Und so fällt der Verdacht auf die vermeintlich anderen „Nebenbuhler“. Die Frau erstattet daraufhin Anzeige.

Der Liebestrunkene wird daraufhin von der Polizei verhört. Die Verdachtsmomente erhärten sich schließlich gegen den 23-Jährigen. Auch was eine nächtliche Klingel- und Schmieraktion auf dem Auto des Opfers betreffen. „Meine Freundinnen und ich haben ihn dann entdeckt, wie er sich unterm Güllefaß versteckt hat“, so die Ex.

Dass er zwei Tage später auch noch mit dem Auto einen Verkehrsunfall baut und anschließend bei der Polizei angibt, dass ihm das Auto wohl gestohlen worden sei und er gar nicht der Fahrer gewesen ist, stellt sich am Ende dann auch als Lüge heraus. „Es bleibt dabei. Es gibt eine Menge belastende Beweisergebnisse wie Fotomaterial von der Wildkamera und auch die Handyauswertung.“

Das Urteil
Richter Martin Mitteregger spricht den Angeklagten schuldig und verhängt eine viermonatige Bewährungsstrafe gegen den Landwirt. Dazu kommt noch eine Geldstrafe über 4500 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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