Cyber-Kriminalität nimmt auch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen immer mehr zu. Der Verein „Neustart“ bietet straffällig Gewordenen Bewährungshilfe an. Mit beachtlichem Erfolg!
Ob ein Ladendiebstahl oder eine Schlägerei in der Disco unter Alkoholeinfluss: Ab dem 14. Geburtstag ist man in Österreich strafmündig. Das heißt, dass Jugendliche, die fahrlässig handeln oder bewusst gegen ein Gesetz verstoßen, angezeigt und verurteilt werden können.
Im Fall einer Diversion oder einer bedingten bzw. teilbedingten Strafe wird vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft meist Bewährungshilfe angeordnet, damit die jungen Straffälligen im Rahmen einer zwei-bzw. dreijährigen Probezeit lernen, ein Leben ohne Kriminalität zu führen. Der Verein „Neustart“ unterstützt sie dabei. Wir haben uns das näher angesehen.
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