Unterländer verurteilt

19-Jähriger verlangte Sex-Videos von Elfjähriger

Vorarlberg
11.11.2022 07:00

Ein vermeintlicher „Vorzeigebub“ (19) forderte eine 11-Jährige aus Deutschland, die er auf Snapchat kennenlernte, auf, ihm Sex-Videos zu senden. Nun wird ihm am Landesgericht Feldkirch der Prozess gemacht.

Seine Mutter bezeichnet ihn als Vorzeigebub. Sein Anwalt als einen Unbescholtenen mit Zukunftsplänen. „Er hat Matura, will studieren und sich selbstständig machen.“ Soll heißen, sein Mandant ist kein „Paradeverbrecher“. Trotzdem sitzt der 19-jährige Unterländer wegen eines Verbrechens auf der Anklagebank, für das der Gesetzgeber bis zu zehn Jahre Gefängnis vorsieht: sexueller Missbrauch und pornografische Darstellung einer Minderjährigen.

Schickte Nacktfotos
Ereignet hat sich die Tat im Jänner. Unter falschem Namen schreibt der Angeklagte auf Snapchat mit einem Mädchen aus Deutschland hin und her. Obwohl das Kind ihm sagt, dass es elf Jahre alt ist, schickt er dem Opfer Nacktfotos von sich. Gleichzeitig fordert er das Kind auf, es ihm gleichzutun und neben Nacktfotos auch Videos zu schicken, auf dem zu sehen ist, wie sich das Kind selbst befriedigt.

Als die Mutter des Opfers schließlich das „Material“ auf dem Handy ihrer Tochter findet, erstattet sie Anzeige. Im Prozess räumt der Angeklagte eine Teilschuld ein. Behauptet jedoch, das wahre Alter des Mädchens nicht gekannt zu haben. Was dieses allerdings bestreitet. Am Ende glaubt der Schöffensenat dem Opfer.

Mann wurde schuldig gesprochen
Der Mann wird rechtskräftig schuldig gesprochen und zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Zahlen muss er 1440 Euro, die ihm ebenfalls aufgebrummt werden. In der Urteilsbegründung heißt es, der Gesetzgeber mache keinen Unterschied, ob es sich bei solchen Fällen um eine reale oder virtuelle Welt handelt.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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