Sie sagt kein Wort. Weder zu dem Richter noch den anderen Verfahrensbeteiligten. Auch von dem Gerichtspsychiater lässt sie sich nicht begutachten. Die Staatsverweigerin erkennt nämlich weder die Justiz an, noch andere Weisungsgewalten in Österreich.
Richter, Schöffen, Staatsanwalt und Verteidigerin sitzen bereits gespannt im Landesgericht Wien - nur die Angeklagte fehlt. Sie steckt, laut ihrer Anwältin, bei der Sicherheitskontrolle fest. Sie möchte weder durch die Schleuse beim Eingang gehen, noch von den Mitarbeitern abgetastet werden. Denn sie erkenne weder Staatsgewalten noch andere Autoritäten in Österreich an, erklärt die Verteidigerin die Verspätung ihrer Mandantin.
Angeklagte sagt kein Wort
Nachdem Rechtspraktikanten sie geholt hatten, konnte die Verhandlung starten - aber auch nur zu den „Bedingungen“ der 64-Jährigen: Sie bleibt lieber stehen und vermeidet jeglichen Augenkontakt mit dem Richter, der geduldig versucht, zumindest ihre Personalien aufzunehmen. Aber: „Ich beantworte überhaupt keine Fragen. Das ist alles, was ich sage!“
Drohbriefe an Ämter geschickt
Auch mit ihrer eigenen Anwältin sprach die Frau vor dem Prozess nicht: „Sie ist offenbar so drinnen in ihrer Gedankenwelt. Ich konnte die Anklage mit ihr nicht durchgehen.“ In der steht, dass die 64-Jährige auf mehrere Finanz- und Verwaltungsstrafen Drohbriefe retour geschickt hätte. Nach dem Motto: Entweder die Strafen werden fallen gelassen, oder die Mitarbeiter müssen Geld an sie zahlen! Anstiftung zum Amtsmissbrauch heißt das, und Erpressung.
Sie hat keine psychische Erkrankung. Wenn sie wollte, könnte sie jede Frage beantworten. Tut sie aber nicht ...
Gerichtspsychiater Peter Hofmann
Psychisch vollkommen gesund
Zum Termin mit Gerichtspsychiater Peter Hofmann erschien sie nicht. Er konnte sie deswegen nur aufgrund der Anklage und Aussagen begutachten. Er sagt aber, sie sei gesund: „Sie hat keine psychische Erkrankung. Wenn sie wollte, könnte sie jede Frage beantworten. Tut sie aber nicht.“ Hofmann hätte schon in mehreren Verfahren mit Staatsverweigerern zu tun gehabt: „Sie leben ihre eigene Wahrheit!“
Nach einem kurzen Prozess wird die Staatsverweigerin zu einem Jahr bedingte Haft verurteilt - natürlich nicht rechtskräftig!
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