Die Äußerungen gingen unter die Gürtellinie: Für eine Schimpftirade im Live-TV musste der Ex-Präsidentschaftskandidat vor den Richter und sich dort bei Andreas Babler entschuldigen.
Es ist eine minutenlange Schimpftirade, die der aufgebrachte Gerald Grosz in einem Diskussionsformat auf oe24-TV losließ. Und eine Privatanklage wegen Beleidigung nach sich zog. Denn einige Aussagen, die der Ex-Präsidentschaftskandidat über Vizekanzler Andreas Babler traf, gingen wortwörtlich unter die Gürtellinie. So bezeichnete er den SPÖ-Chef als „Kastrat“. Gleich danach fiel der Satz: „Er lässt sich hinten packen und freut sich auch noch.“
Vom Kampfgeist ist wenig über
Beim ersten Prozesstag im Juni zeigte Grosz noch ordentlich Kampfgeist, für seinen Umgangston wollte er sich vehement nicht entschuldigen. Bis der Richter Üble Nachrede ortete – mit einem höheren Strafrahmen – und vertagte. Damit gab er Gerald Grosz wohl Zeit zum Nachdenken.
Wer austeilen kann, muss auch einstecken können.
Gerald Grosz als Angeklagter
Und das fruchtete anscheinend. Der Gerichtstermin am Montag fällt dann kurz aus. „Mein Mandant möchte was sagen“, kündigt sein Anwalt an. Grosz seufzt: „Mein Marsch nach Canossa beginnt“, spielt er auf den Bußgang eines römisch-deutschen Königs zum Papst im 11. Jahrhundert an. „Wer austeilen kann, muss auch einstecken können. Ich nehme die Ausdrücke zurück und entschuldige mich. Das war nicht physisch gemeint, sondern politisch.“
Bablers Zeugenaussage fällt aus
Er hätte nur Bablers Rolle in der Mietrechtsreform und in den Regierungsverhandlungen kritisieren wollen. Dem erspart er nun die Aussage im Zeugenstand. Der Vizekanzler hätte nämlich eigentlich am zweiten Prozesstag auch vor dem Richter Platz nehmen sollen – denn laut Grosz hätte auch er immer wieder gemeine Sachen gesagt.
Nach zwei Monaten Prozesspause ist das jetzt nicht mehr notwendig, würde auch gar keine Rolle spielen. Die zwei Parteien sind sich einig: Es ist mit einer Unterlassungserklärung und der – doch etwas knappen – Entschuldigung getan. Der ehemalige BZÖ-Abgeordnete darf Babler nicht mehr als „Kastrat“ bezeichnen. Außerdem muss er 2500 Euro an die österreichischen Kinderfreunde spenden und die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen.
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