Prozess um Mordversuch

19-Jährige sticht auf Lebensgefährten ein

Wien
22.09.2022 19:42

Sie soll ihren Freund mit drei Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben - aber nur aus reiner Notwehr. Das sieht die Wiener Staatsanwaltschaft anders und klagt wegen versuchtem Mord an. Die 19-Jährige, die ihren Ex laut eigener Aussage immer noch liebt, wurde am Mittwoch zu zwei Jahren Haft verurteilt. Zu tragen kam jedoch nicht versuchter Mord, sondern absichtliche schwere Körperverletzung.

Eine „toxische Beziehung“. So beschreibt die Staatsanwältin das Verhältnis zwischen der 19-Jährigen und ihrem Lebensgefährten. Es gab oft Streit, auch Handgreiflichkeiten. Man blieb aber trotzdem ein Paar und wohnte zusammen. Sogar vor Gericht gesteht die junge Frau: „Ich liebe ihn noch immer, habe aber Angst, mit ihm zusammen zu sein.“

Notwehr oder versuchter Mord?
Während eines Streits hat sie mit einem Messer auf ihn eingestochen. Laut ihrem Verteidiger Thomas Nirk: reine Notwehr. Zuvor soll der Afghane sie geschlagen und an den Haaren in die Küche geschleift haben. Dort bekam sie dann ein Messer zu greifen und stach zu: „Ich wollte ihn nicht treffen. Ich wollte nur, dass er mich in Ruhe lässt“, sagt die Angeklagte.

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Das hat aber aufgehört, weil er mich angelogen hat. Er war der Freund von Leonie.

Die Angeklagte zu dem Briefverkehr mit einem Insassen

Die Staatsanwaltschaft schildert den Vorfall anders: Das Paar soll sich gegenseitig geschlagen haben, der Mitbewohner immer wieder versucht haben, sie zu trennen. Dann holte die 19-Jährige das Küchenmesser und ging auf ihren Freund los. Mit drei Stichen verletzte sie ihn am Brustkorb und Oberarm. Angeklagt wegen versuchtem Mord.

Liebesbriefe in U-Haft
Seit dem Vorfall sitzt die 19-Jährige in Untersuchungshaft. Zusammen sind die beiden nicht mehr. Schon im Gefängnis schaute sich das Mädchen nach einem Neuen um und pflegte regen Liebesbriefverkehr mit einem Insassen: „Das hat aber aufgehört, weil er mich angelogen hat. Er war der Freund von Leonie.“ - jener 13-Jährigen, die vergewaltigt und tot abgelegt wurde. Vor Gericht sagt sie jetzt, sie könne sich durchaus vorstellen, die Beziehung zu ihrem afghanischen Ex-Freund wieder aufzunehmen - wenn er das denn wollte.

Zwei Jahre Haft für 19-Jährige
Am Donnerstag dann das Urteil: Zwei Jahre Haft für die 19-Jährige - nicht rechtskräftig. Die Geschworenen bejahten die Hauptfrage nach versuchtem Mord einstimmig, werteten aber die Tatsache, dass die Frau mit dem Zustechen aufgehört habe, als er ihre Haare losließ, allerdings als Rücktritt vom Versuch. Deshalb kam die Eventualfrage nach absichtlicher schwerer Körperverletzung zu tragen, die von allen acht Geschworenen mit Ja beantwortet wurde.

Die Beschuldigte nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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